Stimmt das wirklich dass es in Deutschland für Händler verboten ist wenn sie etwas unter dem eigenen Einkaufspreis weiterverkaufen?! Und wenn ja, warum?! 🤨
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4 Antworten
In Deutschland ist es Händlern grundsätzlich verboten, Waren unter dem eigenen Einkaufspreis zu verkaufen, wenn dadurch der Wettbewerb verzerrt wird. Dieses Verbot soll verhindern, dass marktmächtige Unternehmen kleinere Anbieter durch Dumpingpreise aus dem Markt drängen. Besonders im Lebensmittelhandel gelten strenge Regeln, da hier die Gefahr einer Marktverdrängung besonders hoch ist. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein sachlicher Grund vorliegt – etwa bei Abverkäufen oder verderblicher Ware. Ziel ist ein fairer Wettbewerb und der Schutz der Vielfalt im Handel.
Absolut richtig! Danke für die Ergänzung! Ich meinte das eher im Kontext von normalen Gewerbebetrieben, also z. B. Einzelhandel, Baumärkte oder Onlineshops, die regelmäßig am Markt agieren. Natürlich darf Hans Dieter mit seiner kleinen Bude unter Einkaufspreis verkaufen, solange er keine marktbeherrschende Stellung hat. Das Gesetz zielt ja vor allem auf größere Anbieter ab, die durch systematisches Dumping den Wettbewerb verzerren könnten.
Kann mich an die Walmart-Klatsche erinnern. Die haben mit Verlust verkauft, um andere aus dem Markt zu drängen. Das wurde unterbunden.
Jein. Unter bestimmten Bedingungen ist dies tatsächlich verboten, aber bei weitem nicht grundsätzlich.
Nein, jedenfalls nicht grundsätzlich. Verboten sind Dumpingpreise oder Ausnutzung der Marktmacht um Konkurrenten zu verdrängen.
"In Deutschland ist es Händlern grundsätzlich verboten, Waren unter dem eigenen Einkaufspreis zu verkaufen"
Nein, ist es nicht. Es müssen beistimmte Kriterien erfüllt sein. Z.b. wenn es sich um Lebensmittel handelt oder der Anbieter eine Marktbeherrschende Stellung hat. Die kleine Bude von Hans Dieter darf ihre Baumaterialien z.b. auch unter Einkaufspreis verkaufen.