Richter oder Polizei

Richter 100%
Polizei 0%

2 Stimmen

Backstein1  11.04.2025, 22:19

Inwiefern nehmen?

ALEXFdh8 
Beitragsersteller
 12.04.2025, 20:07

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9 Antworten

Keines von beiden. Urheberrecht ist Zivilrecht. Da hilft ein Rechtsanwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Tätigkeit in einer Kanzlei, Ex-Partnerin ist Rechtsanwältin

Weder noch. Urheberrechtsverletzungen sind zwar theoretisch strafbar, allerdings bringt dir eine Strafanzeige nebst Strafantrag hier herzlich wenig, da die StA das Ganze ohne Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an den Weg der Privatklage verweist (§ 106 UrhG i. V. m. §§ 374 I Nr. 8, 376 StPO).

Bist du der Ansicht, eine Person verstößt gegen dein Urheberrecht, so musst du diese abmahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten UE sowie ggf. zur Zahlung von Schadensersatz auffordern. Wird dem nicht nachgekommen steht es dir frei, Klage zu erheben. Sofern es nur um eine Urheberrechtsverletzung geht, kann man ggf. noch einen Streitwert von EUR 5.000,-- annehmen, womit das AG zuständig wäre.

Solange das Ganze beim AG bleibt, kannst du theoretisch selbst klagen, allerdings wäre dir, auch bereits zur außergerichtlichen Rechtsverfolgung, die Mandatierung eines Rechts- bzw. Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz dringlichst zu empfehlen.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

Was Du nehmen solltest….ist Abstand von der Vorstellung, dass Du Erfolg haben wirst….nicht mehr ignoriert zu werden,

Auch die Antworten der vielen Gutmenschen hier, werden vergebene Liebesmüh hierzu sein.

Hier wird verkannt, dass Du den Status Quo selbst garnicht einzuschätzen weißt.

Zitat:**Nein zum glück wurden meine Lieder NOCH nicht geklaut**
vs

Zitat** jemand hat mein Lied kopiert **

Sind es nun Lieder oder nur DAS Lied ?

Bist Du Wichtigtuer ?

Sind/Ist es nachweislich überhaupt DEIN(e) Lied(er)….und falls ja, in welcher Form ?
Auf Tonträger, Noten auf Papier, auf PC oder oder ?

Du scheinst hier mehr zu träumen, unfähig eine reale Situation zu schildern.

Juristische Tipps hast Du ja zur genüge….kannst Du damit überhaupt eigenständig etwas anfangen ?
Du solltest die Situation detaillierter erzählen, für zielgerichtete Hilfe.

Du bist gefordert und hoffentlich nicht überfordert.

Good luck


WraithGhost  14.04.2025, 03:29

Guter Kommentar, der mich an einen Schwanengesang des Umfragestellers erinnert.

Also Abgang - auf Level 2 für ALEXFdh8 wohl nicht so schwierig zu bewerkstelligen. Eine nähere Befassung mit Tschaikowskis Ballett wäre dem sicherlich nicht abträglich.

Halidisk  14.04.2025, 06:48
@WraithGhost

Ballett oder doch nur Eiertanz zu den Klängen einer rustikalen Polka ?
Ich grüble gerade… ob für ALEX „einfältig“ zutreffender, als „dumm“ sein könnte.

Wenn „Der Herr gibt‘s den Seinigen im Schlaf“ zutrifft….leidet ALEX an Schlaflosigkeit.

Nichts von beiden.

ruhrgur hat diesbezüglich schon eine ausgezeichnete Antwort abgegeben, die ich noch auf ein allfälliges Patentrecht erweitern möchte - siehe im Detail hier:

https://www.ipwiki.de/patentrecht:patentverletzung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

ALEXFdh8 
Beitragsersteller
 12.04.2025, 20:11

Das ist kein Wikipedia link

WraithGhost  14.04.2025, 02:54
@ALEXFdh8

Na und ??!!

Bist Du Wiki-hörig, und glaubst Du an diese Plattform quasi wie an das in der Bibel Geschriebene?

Der von mir zitierte Link gehört einem meiner Juristen-Kollegen, der fachlich sehr fundiert ist. So wie auch ich.

Brüskiere bitte jemand anderen, der's mit Dir prinzipiell gut meint.

Du kannst keinen "Richter nehmen" ;-)
Der wird nämlich vom zuständigen Gericht einem Verfahren zugeteilt.

Bei einer Urheberrechtsverletzung solltest Du einen Anwalt kontaktieren. Der wird dann in der Regel zunächst eine Abmahnung versenden. Kommt man damit nicht weiter, wird er beispielsweise eine Klage auf Unterlassung und Schdensersatz bei Gericht einreichen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – B.A. Media & Communication Management / Mediengestalter