Muss der Mann oder der Händler jetzt die 400 € Strafe zahlen?

der Mann im grünen Shirt 100%
der vergessliche Händler 0%
ist eh alles gefakedter Unsinn 0%

6 Stimmen

4 Antworten

der Mann im grünen Shirt

es zahlt der Fahrer. ob er Ansprüche beim Verkäufer stellen kann, und diese auch bezahlt werden, steht ganz woanders

der Mann im grünen Shirt

Das Bussgeld zahlt natuerlich der Fahrer. Moeglicherweise kann der aber zivilrechtliche Ersatzansprueche an den Haendler stellen.

der Mann im grünen Shirt

Grundsätzlich würde ich denken, dass erstmal der Fahrer, bzw. der Besitzer des Fahrzeugs für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich ist. An den hält sich die Polizei, bzw. die Behörden. Da sagt man ja auch immer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Wenn dann ein Fehlverhalten des Verkäufers vorliegt, wird der Käufer hier dann selbst, zivilrechtlich Schadensersatzansprüche geltend machen müssen.

Am Ende ist der Fahrer schuld Unwissenheit schützt nicht vor Strafe...er kann nur versuchen gegen zivilrechtlich zu klagen...Ausgang ungewiss