Medizinstudent wird nach Vergewaltigung freigesprochen - was sagt ihr dazu?

Ja, er hätte eine härtere Strafe verdient. 82%
Nein, die Strafe ist gerechtfertigt 12%
Andere Meinung 6%

17 Stimmen

2 Antworten

Andere Meinung

Hier sollte man in Betracht ziehen, das die Gesetze nicht immer gut sind.

Die Dame muss wohl dicht wie ein Matrose gewesen sein. Laut belgischen Recht schließt das eine Einwilligung zum Sex aus.

Ob man auf so eine "Vergewaltigung" einen "Täter" seiner Zukunft berauben kann sollte?

Wie oft haben schon Menschen im besoffenen Kopf gevögelt, es im Nachgang bereut. Hier hat man "Opfern" die Tür geöffnet im Nachgang, nachzutreten.

Ob diese Regelung alkoholisiert kann man nicht zum Sex enwilligen, Lebensecht ist wird sich zeigen. Würde aber durchaus sagen das die Zahl der falschen Verurteilungen erheblich zunehmen wird.

So ein Urteil ist aber durchaus eine Warnung an alle, besoffen nicht zu vögeln. Es kann mit einer Verurteilung wegen Vergewaltigung enden.

Ergänzung: War er auch betrunken, hat sie ihn ja auch vergewaltigt und muss auch bestraft werden!

Hier sollte man schlicht das Gesetz anpassen, bei Sex unter Alkoholeinfluss werden halt beide bestraft"


Kugelflitz  31.08.2025, 16:51

Von Betrunkenen lässt man die Finger, ganz einfach.

StRiW  31.08.2025, 16:52
@Kugelflitz

Da ja in der Regel beide einem im Kahn haben sag es sich so einfach!

Kugelflitz  31.08.2025, 16:54
@StRiW

Wenn man selbst rotzevoll ist, sollte man erst recht von anderen die Finger lassen.

StRiW  31.08.2025, 16:57
@Kugelflitz

Tia und die Wirklichkeit ist nicht selten, erst am morgen wundern sich mehr oder minder beide was da gelaufen ist!

LunarEclipse 
Beitragsersteller
 31.08.2025, 14:57

Wenn man betrunken ist, kann man nicht einwilligen. Man ist dazu überhaupt nicht mehr in der Lage. Und, wie es auch im Text steht, hat der Täter die Lage des Opfers ausgenutzt. Wenn jemand offenbar nicht mehr zurechnungsfähig ist, bzw. nicht in der Lage einzuwilligen, MUSS man selbst eigentlich wissen, das eben nicht auszunutzen. Wenn man es dennoch tut, ist das eine Vergewaltigung und ganz klar mit böser Absicht.

So jemand sollte auf keinen Fall in der Gynäkologie arbeiten, geschwiege denn mit einer Geldstrafe davonkommen.

Bitte keine Täter-Opfer-Umkehr. Wenn man selbst nüchtern ist, sollte einem klar sein, dass eine betrunkene Person eben nicht mehr einwilligen kann. Diesen Zustand auszunutzen ist Vergewaltigung. Da gibt es nichts zu diskutieren.

Da wird keine Zukunft verbaut, Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung.

Mal ganz allgemein. Wenn jemand wegen solch einer Tat Schuldig gesprochen wird und es wirklich keinen Zweifel über die Ausübung gibt, sollte es völlig egal sein ob eine vielversprechende Zukunft bevor steht oder nicht.

Als Betroffene wäre das ein gewaltiger Schlag in die Magengrube. Und der wird dann noch um ein vielfaches getoppt, wenn der Täter so wie oben erwähnt dann auch ausgerechnet Gynäkologie studiert.


LunarEclipse 
Beitragsersteller
 31.08.2025, 14:53

Absolut richtig