Macht das eigentlich einen Unterschied, ob irgendwo "Vertrag" drüber steht oder nicht?!

Nein 63%
Ja 38%

8 Stimmen

4 Antworten

Nein

Nee, aber es ist für die Auslegung des Vertrags durchaus hilfreich. So kann etwa keine Partei behaupten, dass sie nur aus Gefälligkeit handeln wollte (was vertragliche Ansprüche ausschließen würde)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)
Nein

Es hilft aber. Ansonsten muss aus dem Schreiben nur genau hervorgehen, um was es sich handelt. Verträge sind in Deutschland in der Regel formfrei.

Ja

Ja, es macht einen großen Unterschied, ob etwas als "Vertrag" bezeichnet wird oder nicht. Ein Vertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die Rechte und Pflichten begründet. Das Fehlen des Wortes "Vertrag" bedeutet nicht automatisch, dass keine rechtliche Bindung vorliegt. Es kommt auf den Inhalt und die Umstände der Vereinbarung an.

Ein Vertrag ist ein Rechtsbegriff, der eine Willenseinigung zwischen zwei oder mehr Parteien bezeichnet, die auf die Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Rechtsverhältnisses gerichtet ist.

Ob eine Vereinbarung als Vertrag gilt, hängt von ihrem Inhalt und den Umständen ab. Wenn eine Vereinbarung alle wesentlichen Elemente eines Vertrags enthält (z.B. Angebot, Annahme, Rechtsbindungswille), dann ist sie auch dann ein Vertrag, wenn sie nicht als "Vertrag" bezeichnet wird.

Manche Verträge müssen bestimmten Formvorschriften genügen, um wirksam zu sein. Fehlt die vorgeschriebene Form, ist der Vertrag ungültig, auch wenn er als "Vertrag" bezeichnet wird.

https://www.juraforum.de/lexikon/vertrag

Nein

Es ist eher so, das wenn entwas nicht rechtsverbindlich sein soll, das explizit draufgeschrieben werden muß.

Woher ich das weiß:Recherche