Kann ein Restaurant immer Schadenersatz verlangen wenn man nicht kommt obwohl man reserviert hat?
Natürlich kann ein Betreiber Schadenersatz verlangen wenn man nicht erscheint, obwohl man reserviert hat. Im entgeht ja dadurch Umsatz und Gewinn. Ich frage mich nur ob das immer zulässig ist.
Wir haben am Donnerstag, also am 2. Weihnachtsfeiertag einen Tisch für 6 Personen reserviert. Wir sind jetzt noch nicht ganz sicher ob unser Sohn mitgehen kann. Er hat einen Infekt. Also Magen Darm. Er ist 16.
Meine Frau wzrde gestern angerufen. Es wurde gesagt, dass sie dann pro Person die nicht kommt 20 Euro verlangen würden.
Icb kann mir jetzt nicht vorstellen, dass das zulässig ist. Ich kann es ja verstehen wenn man einfach nicht erscheint. Wenn man allerdings krank wird kann man schließlich auch nichts dafür. Hätte gute Lust komplett alles abzusagen. So geht man schließlich auch nicht mit seinen Kunden um.
Extremes Beispiel. Ich habe ja schon erwähnt, dass man nichts dafür kann wenn man krank wird. Es gibt ja auch noch den Todesfall.
Meine Frage ist also. Können sie Geld verlangen oder nicht? Ich mache eine Umfrage. Trotzdem bitte mit Begründung. Dankeschön
12 Stimmen
10 Antworten
Es kann auf die Art der Reservierung ankommen.
Bei einer normalen Tischreservierung und Essen a la Carte könnte sicher kein Schadensersatz verlangt werden wenn nur 1 Person weniger erscheint. Es gibt ja sicher auch kein Mindesumsatz pro Person.
Wenn ihr die Tischreservierung kurzfristig ganz absagen würdet oder alle nicht erscheint, könnte sicher, gerade an den Feiertagen, ein Schadensersatz verlangt werden.
Bei einer Reservierung mit einem festen Menü könnte eher ein Schadensersatz angemessen sein. Das Restaurant muss dann ja pro Person voraus planen. Besonders wenn es sich um ein Essen handeln würde, bei dem eine Vor-Reservierung "Pflicht" wäre.
Aber ein gutes Restaurant würde sicher bei einer Person weniger, kulanter handeln.
Wenn man allerdings krank wird kann man schließlich auch nichts dafür.
Nein, das kann man nicht. aber der Wirt auch nicht. Warum soll der Wirt für euer Pech aufkommen?
das ist sowohl zulässig als auch gerechtfertigt. ausserdem dürfte das irgendwo in den agb von dem laden stehen. 20 euro sind ja jetzt auch nicht soooo viel.
ausserdem haben wir heute montag. magen darm sollte spätestens morgen abend geschichte sein.
nein , kann er nicht ; es gibt keine rechtsgrundlage ;
anderer fall - wenn du eine person mehr mitbringst , bekommst du auch keine 20 € raus
Für einen Schadenersatz müsste er einen tatsächlichen Schaden nachweisen können. Das ist maum möglich. Zumindest lohnt sich das Prozesskosten Risiko für sowas nicht.
Daher wird der Betreiber idr nur dann Geld verlangen wenn eine entsprechende Vertragsstrafe als pauschaler Schadenersatz vorher wirksam Vertraglich vereinbart wurde.