Kann man für einen bereits beim Kauf abgelaufenen Artikel eigentlich auch nachträglich noch eine Erstattung verlangen, auch wenn man ihn schon gegessen hat?!

Nein 83%
Ja 17%

18 Stimmen

5 Antworten

Nein

Wenn ein bereits beim Kauf abgelaufenes Lebensmittel in Deutschland verkauft wird, greifen die Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) sowie der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV). Ein abgelaufenes Verbrauchsdatum (§ 14 LMHV) macht den Verkauf unzulässig; beim Mindesthaltbarkeitsdatum (§ 2 Abs. 2 LMHV) ist ein Verkauf nur erlaubt, wenn die Ware noch sicher und einwandfrei ist. Liegt ein Mangel vor, gelten die Gewährleistungsrechte des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 434 ff. BGB): Käufer können Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung verlangen, auch Erstattung des Kaufpreises. Nach dem Verzehr wird der Beweis schwieriger, rechtlich ist es aber nicht ausgeschlossen, wenn sich der Mangel beim Kauf nachweisen lässt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – ich studiere Jura

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 20.08.2025, 00:18

Ich hatte den Fall ja, die Verpackung der Schokolade war ausreichend. Da war ja die Chargennummer drauf :)

Verlangen kannst viel.

Must es dann aber zurückgeben nach hochwürgen.

Und mit der Weihnachtsgans klappts nicht mehr

Nein

Eigentlich nicht denn du hast ihn ja schon verzerrt. Und allen Anschein nach geht es dir ja auch gut und du lebst noch und bist noch nicht gestorben. Davon mal ganz abgesehen dass das MHD ja nur besagt bis wann der Hersteller ein einwandfreies Produkt garantiert. Das ist danach noch immer haltbar und nicht abgelaufen. Die Sachen sind meist noch Tage bis Wochen oder Monate, teilt sogar Jahre nach dem mhd noch problemlos essbar.

Nein

Nein!

  1. Hättest du beim Kauf sehen müssen
  2. Hättest du beim Öffnen der Verpackung sehen müssen!
  3. Das ist nur ein Garantiedatum! Wenn es beim Essen gut war und geschmeckt hat war alles i.o.
  4. Wie willstg du nach dem Essen beweisen das es Schlecht war.

Du Korintenkacher versuchst auch jeden Sch... in Gold zu verwandeln! Schäm dich!

Nein

Ich glaube nein. Du hast die Ware gekauft, heimgetragen und gegessen 😋. Der Kauf ist ja gültig

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung