3 Antworten
Wenn du damit das "Trennungsjahr" meinst, dann kann es "angerechnet" werden sofern es sich auch belegen lässt dass es so war.
Mit getrennt gemeldeten Wohnsitzen zb
Brauchts bei einer einvernehmlichen Scheidung allerdings alles nicht.
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht es das Trennungsjahr, falls das jetzt so gemeint war
Ja
Wenn ihr getrennt gewohnt habt.
Getrennte Haushalte etc. Das ist ja auch nachweisbar
Was muß oder soll bei einer Scheidung angerechnet werden, wenn Ihr zwei Jahre getrennt wart?
Trennungjahr