Ist es illegal auf ein Grab zu pinkeln?
auch wenn man mit der Person Verwandt ist?
34 Stimmen
12 Antworten
Das Strafgesetzbuch hat dazu folgenes Gesetz parat:
§ 168Störung der Totenruhe(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
§ 168 des Strafgesetzbuches (StGB) Störung der Totenruhe ist eine Straftat bei uns.
Zusätzlich kommt dann noch die Ordnungswidrigkeit wegen Wildpinkelns oben drauf.
Es ist enweder das eine oder das andere. Im deutschen Recht gilt das Prinzip der Tateinheit.
Wildpinkeln ist sowieso eine Ordnungswidrigkeit und auf ein Grab zu pinkeln ist sogar eine Straftat, namens Störung der Totenruhe!
Zudem ist das Psycho!
Hallo Sumo666,
Das ist total respektlos und asozial!!!
Was ist das bitte für eine Frage?!?!?
Wie kommt man auf so eine absurde Idee???
MsG
LovePitbulls
Nachtrag: Fall wer nicht versteht, was MsG bedeutet: ich unterschreibe meist mit MfG aber ich kann keine freundlichen Grüße hinterlassen sondern lasse saure Grüße da!
Das ist einfach respektlos.