Ist eine Abmahnung in der Probezeit sinnvoll?
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6 Antworten
Ganz dramatischen Blödsinn wie Kollegen eine Knallen oder mit der Kasse raus spazieren außen vor gelassen fände ich es Sinnvoll auch in der Probezeit den AN erstmal darauf hin zu weisen das Verhalten Problematisch ist statt den gleich packen zu schicken.
Nur wenn ein AN bescheid weiß das er Mist gebaut hat kann er sich ändern. Nur wenn das Bescheid geben nicht gleich mit Kündigung einher geht kann er das auch beim aktuellen AG.
Sollte man vielleicht im Einzelfall betrachten, aber bei uns im Betrieb, wird in der Probezeit nicht lange gefackelt. Wenn da gleich in der Anfangszeit Verfehlungen gibt, die eine Abmahnung rechtfertigen würden, braucht man eigentlich gar nicht weitermachen. Oder wie mein Chef sagen würde: Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende! ;)
Ja klar....macht Sinn. Je nachdem was der Grund ist,aber Kündigung muss vielleicht nicht gleich sein.
Ich hatte auch mal eine Abmahnung,als mein Krankenschein am 4. anstatt bis zum 3. Tag ankam.
viele verstehen die schriftliche vorwarnung ! bemühe dich also .
da mußt Du erst einmal erzählen, was vorgefallen ist. 1 Azubi ist dann auch in der Probezeit gekündigt worden.
Sonst bin ich gegen meine Abmahnung auch vorgegangen. Der Chef hat einen Tobsuchtsanfall bekommen & mußte die Abmahnung zurücknehmen
Eine Abmahnung ist in der Probezeit (genauer gesagt in den ersten 6 Monaten) dann sinnvoll, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten nicht durchgehen lassen, ihm aber deshalb auch nicht gleich kuendigen will.
In der Probezeit?