Ist das Urteil angemessen?
31 jähriger rast mit 140 km/h durch eine vierspurige Ortschaft bei erlaubten 50 km/h. Ein 26 jähriger Fußgänger kollidiert mit dem Auto und ist sofort tot.
2 Jahre Bewährungsstrafe und 8000€ zahlen.
21 Stimmen
5 Antworten
das ist ja schon Vorsatz mit der 3-Fachen Geschwindigkeit der gehört hinter Gitter.
Das ist ja eine nicht angemessene Strafe, man tut ja gerade, als ob ein Menschenleben ein kleiner Delikt sei.
Das Leben des Menschen und seinen Angehörigen ist für immer zerstört. Das können 8000 Euro und eine Bewährugsstrafe nicht ausgleichen.
Sagen wir so, bei anderen gab es deswegen schon eine Mordanklage
Auch dann. In so einem Fall nimmst du billigend in Kauf das jemand anderes verletzt oder getötet werden kann. Egal wann
Als ich nachts fahren musste war ich wenn alles frei war immer so 10 - 20 maximum mehr . Aber 140 bei 50??
Man weiß ja wo öfters kontrolliert wird und wo nicht wenn man täglich die gleiche strecke fährt
Ich verstehe die Argumentation, weshalb man sich schwer tut, eine solche Tat mit Mord gleichzusetzen. Es ist eben schon ein dimensionaler Unterschied, als wenn jemand sich gezielt den Plan macht jemanden zu erschießen.
Aber es ist meiner Meinung nach auch mehr wie eine "fahrlässige Tötung", wenn eine Erzieherin einen Moment ein Kind aus den Augen lässt und es dann ins Wasser läuft und ertrinkt.
Meiner Meinung nach sollte so eine sinnlose Raserei schon zumindest nach dem Strafrahmen von Körperverletzung mit Todesfolge (3-15 Jahre) bestraft werden, wenn jemand zu Tode kommt.
Um das etwas anzugleichen, wurde ja vor einigen Jahren die Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen mit Todesfolge als Starftatbestand eingeführt, mit möglichen einer Strafe von 1-10 Jahren.
Meiner Meinung nach sollten das eben 3-15 Jahre sein, damit keine Bewährung mehr möglich ist. Und es sollte auch nicht nur bei illegalen Autorennen gelten, sondern auch generell bei massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Es wird bei illegalen Autorennen mit Todesfolge mittlerweile auch schon in einigen Fällen wegen Mord Anklage erhoben....was ich auch richtig finde!!!
Natürlich sollte das auch weiterhin möglich sein! Ich habe von "zumindest" 3-15 Jahre gesprochen.
Es sollte natürlich immer im Einzelfall betrachtet werden, ob sich ein bedingter Tötungsvorsatz mit Mordmerkmal (und damit Mord) erkennen lässt.
Für mich ist das Mord (billigend in Kauf genommen) und somit gehört er lebenslänglich hinter Gitter!
Einige Gerichte haben auch schon so geurteilt!
Wenn nachts die Straße frei ist .. zu normalen Verkehrszeiten kannst gar nicht so schnell fahren