Hättet ihr den Job weiter gemacht, wenn es sich in jeder Nachtschicht immer nur Wirtschaftsflüchlinge dreht?

Ja 67%
Nein 33%

3 Stimmen

2 Antworten

Ich habe absolut nichts gegen Menschen, die auswandern möchten, um Geld zu verdienen. Im Gegenteil, dadurch wird die Wirtschaft Deutschlands angekurbelt. Das ist doch überhaupt kein Problem. Problematisch wird es doch erst, wenn sich diese Menschen illegal nach Deutschland bewegen und sich zudem nicht integrieren.

Dabei verstehe ich nicht, was daran so schwierig sein soll, den legalen Weg zu gehen? Das dauert vielleicht paar Jahre länger, bis man die richtigen Wege findet, aber dann ist man legal hier.

Wenn ich beispielswiese in die USA auswandern möchte, dann fahre ich doch auch nicht im Flüchtlingsboot dahin, sondern überlege mir über mehrere Jahre, mit Schweiß und Tränen, einen guten Plan, wie ich das bewerkstellige.


Oponn  09.06.2025, 22:45

Es gibt für nahezu niemanden einen legalen Weg.

MenschDNA  09.06.2025, 22:48
@Oponn

Selbstverständlich. Das ist reiner Schwachsinn.

Man kann beispielsweise, bezüglich USA, eine US-Amerikanerin heiraten, die man wirklich lieben gelernt hat - zufällig. Oder man kann in einem Bereich extrem gut werden, also z.B überdurchschnittlich gute Noten haben, oder beispielsweise Landesbester in einer Sportart, was auch immer. Man kann auch Geld in das Land investieren, Arbeitsplätze schaffen. Auch legal. Oder man spielt die Greencard Lottery. Auch legal.

MenschDNA  09.06.2025, 22:59
@Oponn

in Deutschland ist das noch viel einfacher, ist ja Kinderkram

(1) Ein Ausländer, der seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 34 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er 

1.

sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die

a)

gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder

b)

eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder

c)

durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

oder glaubhaft macht, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat,

1a.

sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennt,

2.

ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, eine Blaue Karte EU oder einen Aufenthaltstitel für andere als die in den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzt,

3.

den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann; von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Ausländer 

a)

auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand vom 2. Oktober 1990 oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet eingereist oder als dessen Ehegatte im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen ist und die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nicht zu vertreten hat,

b)

in Vollzeit erwerbstätig ist und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate war oder

c)

als Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner mit einer nach Maßgabe von Buchstabe b erwerbstätigen Person und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft lebt,

4.

(weggefallen)

5.

weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,

6.

über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und

7.

über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt.

Oponn  09.06.2025, 23:04
@MenschDNA

Und auf welchem legalen Weg verbringt ein Somalier die ersten 5 Jahre hier?

MenschDNA  09.06.2025, 23:06
@Oponn

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Der Somalier kann ja beispielsweise eine Ausbildung in Somalien abschließen, dort paar Jahre beruflich tätig sein und anschließend zack, so einfach

Oponn  09.06.2025, 23:10
@MenschDNA

Welche Ausbildung denn? Langsam wird es lächerlich.

MenschDNA  09.06.2025, 23:11
@Oponn

Beispielsweise als Handwerker oder man studiert Recht

Oder wird man Präsident in Somalien, wenn man sich einfach durchmogelt?

Der Präsident Somaliens hat an der nationalen Universität von Mogadischu studiert

Ja

Ich hätte mir Ohrstöpel besorgt weil man kan nichts dagegen tun