Habe ich das richtige getan (Pflegefachkraft verraten)?
Eine Pflegefachkraft, welche in einem Krankenhaus arbeitet, entwendet Medikamente und verkauft diese an Freunde, Bekannte, etc..
Das weiß ich, weil ich Kontakt zu der Pflegefachkraft hattte. Die Person hat mir erzählt, wie sie alle möglichen Medis entwendet und diese verkauft. Benzos, Schlaftabletten, Abnehm-Medikamente, etc.. Alles, was verschreibungspflichtig ist.
Die Pflegefachkraft meint, dass das nicht auffällt, weil einfach nachbestellt wird, wenn Medis fehlen und in so einem großen KH in einer Großstadt fällt es wohl nicht auf.
Ich habe vor kurzem "anonym" mit einer Wegwerf-Emailadresse an die Emailadresse des KH gesendet, inkl. Screenshots von Chatverläufen in einer PDF-Datei zusammengefasst.
- Frage: Was meint ihr, was das KH unternehmen wird, und welche (rechtlichen und beruflichen) Konsequenzen drohen (Berufsverbot, Strafmaß bei Gericht etc.)?
- Frage: Habe ich das Richtige getan?
- Frage: Meint ihr, es wird schwer für das KH sein, dieser Person das nachzuweisen?
Ich meine, ein Arzt sollte Medis verschreiben. Es schadet den Menschen, wenn sie ohne ärztliche Beratung und Begleitung verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen, auch wenn sie erwachsen sind und eigentlich auch wissen, was sie da tun. Trotzdem könnte Körperverletzung ein weiterer Anklagepunkt sein? Abgesehen vom Diebstahl usw.. Es ist nicht richtig.
PS:. Eine Art von Steuerhinterziehung liegt ja evtl. auch vor, es wird ja keine Einkommenssteuer bezahlt. Auch Drogendealer haben ein Problem damit, wenn sie erwischt werden.
12 Stimmen
7 Antworten
Ich finde es war richtig. Denn Menschen denn es gegeben wird Zerstören sich damit
keine Aufklärung kann zu einer Sucht werden oder sie überdosieren sich sowaß ist unverantwortlich. Die Person könnte mit einer Sofortigen Kündigung rechnen.
Wenn die Person sogar noch ein Geschäft damit betrieben hat, ist der Fall doch klar. Das nicht zu verraten, wäre auch ein Fehler. Man verrät nicht gerne Kollegen, aber das geht zu weit.
Du hast das richtige getan. Sie begeht eine Straftat und bereichert sich durch den Verkauf.
Sie beklaut den Arbeitgeber, verkauft die Produkte und verdient dadurch Geld.
Das ist min. Ein Kündigungsgrund, sofern es ihr nachgewiesen werden kann.
Aber , gerade im Pflegeberuf ist es wichtig besonders schweres Fehlverhalten zu melden.
Es gibt genügend Beispiele, in denen vorgesetzte weggeschaut haben und Menschen ums Leben gekommen sind .
Gute Entscheidung. So eine Person hat in der Nähe von Medikamenten nix zu suchen.
Vor allem: Stell' dir mal vor, die fehlen nachher, weil die Person zu gierig war.
Die richtigen Begründungen für deine Entscheidung hast du ja bereits angegeben so dass sie nicht anzufechten ist.
LG