Gibt es einen Rückerstattungsanspruch, wenn der ÖRR seine Neutralitätspflicht verletzt?

Nein 75%
Ja 25%

12 Stimmen

3 Antworten

Nein

Nein, den gibt es nicht, da man nicht für die Inhalte bezahlt, sondern für deren Bereitstellung.

„Neutralitätspflicht“

Das aktuelle „mimimi“ rumgeheule jammer Schlagwort der Rechtsextremisten. 😂

Ja

Ja, verklag ihn, mach ihn platt.