Füße auf dem Zugsitz?

Ja 82%
Nein 18%

17 Stimmen

11 Antworten

Ja

Die Bahnbetreiber haben das Hausrecht und die Geste der Unerzogenheit vermittelt unter anderem: "ich will diese 4 Sitze für mich allein haben". Was soll das?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich unterwegs (im Flugzeug) seit den 1990ern

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Beitragsersteller
 16.01.2025, 12:06

Es ging um die Sitze, im vollen Zug ist es klar, dass man Platz macht

Ja

In der Hausordnung steht: keine Füße auf den Sitzen, dagegen verstößt du - also ja, er kann dich rauswerfen.

Wenn in den Beförderungsbedingungen steht, dass die Füße nicht auf die Sitze gestellt werden dürfen, dann dürfen die Füße nicht auf die Sitze gestellt werden.

Ob du da deine Jacke drunter hast oder die Schuhe ausziehst oder was auch immer, ändert nichts daran dass du die Füße auf dem Sitz hast. Und damit gegen die Beförderungsbedingungen verstößt.

Also ja, der Schaffner hat das Recht, dich 'rauszuwerfen wenn du dich nach einer Ermahnung immer noch weigerst, die Beförderungsbedingungen einzuhalten.

Sowie es auf dem Bild ist, ist es für die meisten eigentlich in Ordnung. Meiner Erfahrung nach.

Aber bei solochen Sachen liebt es manch Deutscher einfach zu sehr, sich an seinem Regelwerk zu ergötzen. Da hat man keine Chance.


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Beitragsersteller
 16.01.2025, 12:08

Deutsche Spießer

ClairObscur  16.01.2025, 12:12
@loading342

Joa. Regelwerke sind ein perfektes Werkzeug um seinen latenten Narzissmus auszuleben. Da kann der Deutsche mal kurz wieder "DEUTSCH!" sein, ohne als Nazi bezeichnet zu werden.

Ja

Ob die Füße auf dem Sitz ein Problem sind, hast aber nicht du zu entscheiden, sondern das Unternehmen, dem der Sitz gehört (die DB AG) bzw. der Zugbegleiter als Vertretung des Unternehmens.

Lies doch einfach in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG, hier zum Download.

Auszug:

A.6 Verhaltenspflichten der Reisenden

6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten

Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. [...]

Damit ist bereits alles gesagt. Da steht nichts davon, dass mehr Plätze belegt werden dürfen, auch wenn der Zug leer ist.

Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.

Den Anweisungen des Bahnpersonals ist Folge zu leisten - wenn nicht, darf der betreffende Fahrgast rausgeworfen werden.

Wie wärs, wenn man mal nicht nur an sich denkt? Einfach die Füße runter, spätestens, wenn man darauf hingewiesen wird, unabhängig davon, ob der Sitz davon nun schmutzig oder beschädigt wird oder nicht.

Es wäre viel gewonnen, wenn wir einfach mal unsichtiger, respektvoller und einsichtiger miteinander umgehen würden.

Woher ich das weiß:Hobby – Eisenbahn