Minderjährig Wohnung mit WBS?

Mein Freund (18) und ich (17) suchen eine Wohnung in Berlin. Wir wollten einen WBS beantragen um mir diesem eine Wohnung zu suchen warten allerdings noch auf meinen Bafög Bescheid... wir haben also angefangen uns bei Wohnungsbaugesellschaften an zu melden und zu informieren und alle bei denen wir es probiert haben sagten uns ich könne keine Wohnung anmieten weil ich minderjährig bin. Erst haben wir gehofft mekn freund könnte alleiniger hauptmieter sein, das geht allerdings auch nicht weil das nicht mit dem wbs für zwei personen übereinstimmr. Ich habe mich dann also informiert ob ich überhaupt einen wbs beantragen kann weil es mir komisch vor kam das dies beides nicht über einstimmt, den wbs kann ich beantragen. Da ich bereits in einem Mietvertrag als mieterin stand weiß ich das auch das möglich ist, ich habe mich dann auch noch ein mal belesen und überall stand das das mit der Einverständnis der Eltern kein Problem ist. Ich habe mich also noch mal bei den Wohnungsbaugesellschaften gemeldet die erklärten mir das es ja sein kann das es rechtlich gesehen möglich ist sie aber grundsätzlich keine minderjährigen Personen anmieten lassen... wie kann es also sein das ich zwar einen wbs bekommen kann aver keine Wohnung mit wbs mieten kann? Und was bleiben mir sonst für Möglichkeiten eine Wohnung zu mieten? Ich freue mich über jeden Tip und brauche wirklich dringend Hilfe also vielen dank schon mal...

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In einem anderen Bundesland bewerben? Und wie läuft es dann mit Wohnungen und Kaution? Wohnen in einer WG?

Hallo, Ich wohne im Bundesland NRW und habe daran gedacht meine Ausbildung im Berlin zu machen, für die ich mich zum nächsten Jahr hin bewerben möchte. Jedoch hätte ich die Frage ob es möglich ist, da wenn ich mich bewerbe und ich es schaffe auf ein Ausblidungsgespräch eingeladen zu werden es schon Probleme gibt. Ich würde gerne wissen wie es normalerweise läuft wenn man sich im Ausland/anderem Bundesland auf eine Stelle bewirbt und man noch in Deuschland/ in einem anderen Bundesland lebt. Gibt es dann eine andere Reglung oder müsste ich extra nach Berlin fahren zum Vorstellungsgespräch? Auch wenn ich mir vielleicht schon ein bisschen zu früh Gedanken mache würde ich gerne schon mal eine grobe Vorstellung haben wie es in diesem Fall ablaufen würde. Und meine zweite Frage ist ob es Möglich ist eine Wohnung ohne Kaution zu mieten, da ich auf Seite wie Immonet ständig Aushänge sehe auf denen zu lesen ist:,,Jetzt Wohnung mieten ohne Kaution" Wie sind WG's hat jemand Erfahrungen damit und war es gut oder irgendwie komisch? Da eine eigene Wohnung zu teuer wäre und ich zu Beginn auch nicht gerne allein Wohnen würde habe ich auch schon eine WG gedacht aber um ehrlich zu sein habe ich auch ein bisschen Angst davor. Weiß jemand vielleicht mehr darüber? Ich danke im vorraus :)

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Genossenschaft lehnt Umzug ab - Was tun?

Ich eine 2-Raum Wohnung bei meiner Genossenschaft, die ich damals kündigen musste, da wir eine 3-Raum Wohnung auf Grund von Nachwuchs brauchten. Da eine andere Genosschenschaft dann doch nicht gewillt war, mit uns einen Mietvertrag abzuschließen und meine 2-Raum schon weiter vermietet war, wendete ich mich an meine Genossenschaft. Die einzige Wohnung die blieb war eine in der 6. Etage ohne Aufzug. Dort wohnen wir jetzt seit 01.07.2016 und Anteile zahlen wir in Raten noch bis zum 01.05.2017. In der Schwangerschaft war dies schon immer sehr schwer, jetzt wird es immer schwieriger unser Kind und gleichzeitig den Einkauf hoch zutragen. Nun wollten wir umziehen und bei der Genossenschaft bleiben. Wir hatten uns für eine Wohnung zwei Eingänge weiter in der ersten Etage beworben. Wir erhielten eine E-Mail: "Sehr geehrte Frau XYZ, Ihr Antrag auf Umzug wurde abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen ABC" - Mehr nicht. Kein Grund nichts. Obwohl wir versucht haben zu erklären warum wir umziehen möchten. Jetzt überlege ich so zu antworten: "Sehr geehrte Frau ABC, wann können wir denn damit rechnen, dass ein Umzug genehmigt wird? Es wäre sehr freundlich, wenn Sie uns dazu eine Information geben könnten, da wir uns sonst anderweitig umschauen müssen."

Meint Ihr ich könnte so antworten, um eventuell auch etwas Druck aufzubauen? Immerhin sind wir zuverlässige Mieter. Desweiteren: Wenn wir die Genosschenschaft wechseln, müssen wir die Anteile dann weiter zahlen oder müssen wir in unserer Wohnung bleiben bis diese abbezahlt sind?

Wohnrecht, Wohnung, Umzug, Genossenschaft, Wohnungsbaugesellschaft

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