Hallo zusammen,
ich hatte eine Diskussion mit einem Freund über die Frage, wann ein Beamter schießen darf.
das UZwG ist mir bekannt. Allerdings bezieht sich die Frage auf eine konkrete Situation:
Ich komme an einen Einsatzort. Dort sehe ich, wie eine Person mit einer Waffe einen anderen bedroht. Ich fordere ihn auf die Waffe wegzulegen. Daraufhin zielt er mit der Waffe auf mich.
jetzt die Frage. Darf ich schießen sobald der Lauf auf mich zielt oder muss ich vorher erneut den Schusswaffengebrauch androhen und wenn ja, wie oft? Muss ein Warnschuss abgegeben werden? Was wenn ich garnicht dazu komm anzudrohen und der Lauf schon auf mich gerichtet ist?
Weil ich mein, in der Zeit wo ich den Schusswaffengebrauch androhe, hätte er ja schon 10 mal abdrücken können.
Danke für eure antworten