Muss ein privater Verkäufer bei Mangelware haften, wenn er die Mängel übersehen hat?
Nehmen wir an, Käufer kauft auf einer Onlineverkaufsplattform von privatem Verkäufer ein Kleidungsstück, das sowohl in der Artikelbeschreibung als auch auf extra Nachfrage des Käufers nach Mängeln im Top-Zustand mängelfrei beschrieben wurde. Käufer erhält ein Kleidungsstück mit Gewebeschäden und reklamiert. Verkäufer teilt mit, er hätt es übersehen und bietet Rücknahme an.
Ist damit die Sache erledigt, weil es vom Verkäufer ja nicht mit Absicht passiert ist, sondern weil er die Mängel übersehen hat und den Artikel zurück nimmt?
Oder hätte der Käufer darüber hinaus Rechte wie zB Beschaffung einer mängelfreien Ersatzware oder Reparaturkosten durch den Fachmann oder anderes?