Hallo,
ich habe eine elektrische Zahnbürste online gekauft mit folgender Beschreibung: „Ausstellungsstück. Zustand Wie NEU!, Originalverpackung kann beschädigt sein. Minimale Gebrauchsspuren können vorhanden sein.“
Die Zahnbürste habe ich nun auch genutzt ist aber ziemlich schnell leer. Weswegen ich mir die App runtergeladen habe mit der man die Zahnbürste auslesen kann. Hier finden sich in der Vergangenheit im Dezember/Januar tägliche Putzaktivitäten in der man den ausgeübten Putzdruck etc. auslesen kann.
Zweifelsfrei ist die Zahnbürste genutzt worden, was ich natürlich schonmal sowieso in der jetzigen Zeit ein nogo finde. Bürstenköpfe waren in OVP dabei, jedoch besteht trotzdem die Möglichkeit eines Austausches mit dem vorigen Nutzer.
Der Verkäufer ist ein gewerblicher Verkäufer. Wie schaut es dabei rechtlich aus? ..ein Ausstellungstück ist ja nicht ein benutzter Artikel in hygienischen Bereichen.
Grüße & Danke für antworten