Gemeinnützigkeit im Gartenverein?
Hallo zusammen,
die Frage nach der Gemeinnützigkeit kenne ich eigentlich...aber, wie ist es mit der Aussagen, "Der Verein muss für alle offen sein" zu verstehen?
Der Kreisverband in Cottbus soll wohl meinen, die Türen und Tore unserer Anlage dürfen nicht verschlossen werden.
Ich habe jedoch irgendwo gelesen das es um den Verein und die Anlage geht.
Der Verein muss für jedermann offen sein und eine Mitgliedschaft ermöglichen?!
Natürlich bei Erfüllung der Ansprüche, die zu einer Mitgliedschaft Voraussetzung sind.
Wie ist es richtig?
Alles Gute
Dieter
"db"