Aufgabe des Amtes als Kassiererin im Gartenverein

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Meine Info: Die Mitgliederversammlung muss einen neuen Kassierer wählen. Bis dahin kann der Vorstand, der auch zeichnungsberechtigt ist, jemanden zur Kassenführung bestimmen, der dann durch die außerordenliche Mitgliederversammlung bestätigt wird. Bis dahin darf der neue Kassierer zwar die Bücher führen, muss aber vom Vorstand überprüft werden. Überweisungen darf der für die Zwischenzeit eingesetzte Kassierer nicht selbst sondern nur mit Unterschrift des Vorstandes abgeben. Erst nach der Wahl kann der neue Kassierer im Vereinsregister als offizieller Kassierer des Vereins eingetragen werden.

Andrea2111 
Fragesteller
 13.06.2012, 18:07

Danke für die Info, so habe ich mir das auch gedacht, da ich das aber nirgends schriftlich festgehalten finde, weigert sich der Vorstand das zu übernehmen, sie sind der Meinung, nicht nur durch die Neuwahl eines Kassierers sondern erst durch die Beglaubigung bei einem Notar bin ich aus meinem Amt entlassen.

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Was macht der Gartenverein, wenn Du erkrankungsbedingt längere Zeit ausfällst oder Du tödlich verunglückst? Normalerweise übernimmt ein Vorstandsmitglied die Aufgabe kommissarisch bis zu einer Neuwahl. Alles dazu sollte in der Vereinssatzung stehen.

Andrea2111 
Fragesteller
 13.06.2012, 18:01

Genau, dass habe ich mich auch gefragt. In der Vereinssatzung steht nichts konkretes dazu drin, nur das der Kassierer bis zur Neuwahl im Amt bleibt.

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