Aufgabe des Amtes als Kassiererin im Gartenverein
Ich möchte kurzfristig mein Amt als Kassiererin im Gartenverein aufgeben. Kann durch eine Neuwahl ein neuer Kassierer mein Amt sofort übernehmen oder muß das vom Notar beglaubigt werden? Mir will man weiß machen, dass ich solange im Amt bleiben muss, bis sich ein Nachfolger findet und das dann erst gilt, wenn ein Notar dies bestätigt. Ist das richtig?
2 Antworten
Meine Info: Die Mitgliederversammlung muss einen neuen Kassierer wählen. Bis dahin kann der Vorstand, der auch zeichnungsberechtigt ist, jemanden zur Kassenführung bestimmen, der dann durch die außerordenliche Mitgliederversammlung bestätigt wird. Bis dahin darf der neue Kassierer zwar die Bücher führen, muss aber vom Vorstand überprüft werden. Überweisungen darf der für die Zwischenzeit eingesetzte Kassierer nicht selbst sondern nur mit Unterschrift des Vorstandes abgeben. Erst nach der Wahl kann der neue Kassierer im Vereinsregister als offizieller Kassierer des Vereins eingetragen werden.
Danke für die Info, so habe ich mir das auch gedacht, da ich das aber nirgends schriftlich festgehalten finde, weigert sich der Vorstand das zu übernehmen, sie sind der Meinung, nicht nur durch die Neuwahl eines Kassierers sondern erst durch die Beglaubigung bei einem Notar bin ich aus meinem Amt entlassen.
Was macht der Gartenverein, wenn Du erkrankungsbedingt längere Zeit ausfällst oder Du tödlich verunglückst? Normalerweise übernimmt ein Vorstandsmitglied die Aufgabe kommissarisch bis zu einer Neuwahl. Alles dazu sollte in der Vereinssatzung stehen.
Genau, dass habe ich mich auch gefragt. In der Vereinssatzung steht nichts konkretes dazu drin, nur das der Kassierer bis zur Neuwahl im Amt bleibt.