Gemeinnützigkeit im Gartenverein?
Hallo zusammen,
die Frage nach der Gemeinnützigkeit kenne ich eigentlich...aber, wie ist es mit der Aussagen, "Der Verein muss für alle offen sein" zu verstehen?
Der Kreisverband in Cottbus soll wohl meinen, die Türen und Tore unserer Anlage dürfen nicht verschlossen werden.
Ich habe jedoch irgendwo gelesen das es um den Verein und die Anlage geht.
Der Verein muss für jedermann offen sein und eine Mitgliedschaft ermöglichen?!
Natürlich bei Erfüllung der Ansprüche, die zu einer Mitgliedschaft Voraussetzung sind.
Wie ist es richtig?
Alles Gute
Dieter
"db"
5 Antworten
Gemeinnütziger Verein: Muss er jeden aufnehmen? - Vereinswelt.de
Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, müssen die Aktivitäten des Vereins der Allgemeinheit zugutekommen. Der Kreis der Mitglieder darf deshalb nicht schon per Satzung auf eine kleine, fest abgeschlossene Gruppe begrenzt werden.
Hat nichts mit dem Abschließen von Türen und Toren zu tun
einfaches zu verstehen ist wohl sehr kompliziert ?
für die mitglieder des gartenverein gibt es keine vorbedingungen . die sind an nichts gebunden - der arbeitende wie der nicht arbeitende / der aus stadtmitte wie der vom stadtrand
Der Verein muss für jedermann offen sein und eine Mitgliedschaft ermöglichen?!
Natürlich bei Erfüllung der Ansprüche, die zu einer Mitgliedschaft Voraussetzung sind.
Genau, dass muss erfüllt werden damit ein Verein als Gemeinnützig gilt.
Es darf niemand wegen Religion , Rasse etc beim Auswahlsverfahren benachteiligt werden.
Die Offenheit bedeutet, daß Beitrittswillige, die die Satzung des Vereins akzeptieren, auch beitreten können.
Das sind zwei unterschiedliche Sachverhalte.
Kleingärten sind ähnlich wie öffentliche Parkanlagen für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten.
Die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein muss allen Menschen offen stehen. Das gehört zu Gemeinnützigkeit