Wer ist juristische Person in einem Gartenverein?
Ist es nicht so, dass der Verein selbst die "Juristische Person" ist und der Vorstand das Organ eines Vereins? Unser Vorsitzender sagt, er sei allein "Juristische Person", weil er bei Gericht als Vorsitzender eingetragen ist. Stimmt das?
3 Antworten
Du hast es richtig beschrieben:
Ein Mensch, juristisch "natürliche Person" kann nur Organvertreter der juristischen Person sein. Er ist aber nicht mit dem Verein identisch, selbst wenn er alleinvertretungsberechtigt ist, der alleinige Vertreter ist kann er weder die Satzung ändern, noch privat über das Vermögen des Vereins verfügen.
Eine Personalunion zwischen Juristischer Person und Mensch, das wäre so wie der Autokrat König Ludwig XIV mit seinem Ausspruch
L’état c’est moi
"Der Staat bin ich"
Der Verein ist die juristische Person. Ein Mensch ist immer eine natürliche Person, auch wenn er als Organ einer juristischen Person tätig ist.
Der eingetragene Verein, vertreten durch seinen Vorstand (wie immer die Satzung besagt, kann auch für z.B. Bankgeschäfte der Kassenwart sein).