Vorstandsvorsitzende von Vereinen kommissarisch einsetzen?

3 Antworten

Eine kommissarische Berufung von Vorstandspositionen ist nur bei Vorhandensein einer Satzungsgrundlage möglich.

Allerdings haben diese berufenen Personen dann nur eingeschränkte Handlungsvollmachten.

Jegliche Vertretung des Vereins im Außenverhältnis ist nicht möglich.

Lediglich im Innenverhältnis kann ein satzungsgemäß, kommissarisch berufenes Vorstandsmitglied aktiv werden.

Fehlt die Satzungsgrundlage ist eine kommissarische Berufung zu Vorstandspositionen unzulässig.

Günter

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DerSchopenhauer  05.03.2020, 22:48

Kleine Anmerkung:

"Jegliche Vertretung des Vereins im Außenverhältnis ist nicht möglich."

sollte besser heißen

Die Außenvertretung kann ggf. nicht mehr möglich sein.

Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen 1. oder 2. Vorsitzender und anderen Vorstandsmitgliedern - wie man Vorstandspositionen benennt ist unerheblich.

Es kommt auf die Eintragung im Vereinsregister an - wenn die Vertretungsberechtigung durch andere Vorstandsmitglieder gewährleistet ist (z. B. jedes Vorstandsmitglied ist einzeln oder mit einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt oder der 1. Vorsitzende mit einem anderen Vorstandsmitglied) ist es egal, ob der 1. Vorsitzende zurücktritt - zudem kann die Satzung bestimmen, daß ein Vorstandsmitglied bis zur Neuwahl im Amt bleibt - dann wäre die Außenvertretung auch noch durch den zurückgetretenen 2. Vorsitzenden gewährleistet, sofern diese tatsächlich notwendig wäre.

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DerSchopenhauer  05.03.2020, 22:51
@DerSchopenhauer

Korrektur

"oder der 1. Vorsitzende mit einem anderen Vorstandsmitglied" = ist zu streichen

"zurückgetretenen 2. Vorsitzenden" = 1. Vorsitzenden

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GuenterLeipzig  06.03.2020, 03:41
@DerSchopenhauer

Danke für die Ergänzung. Auch ich muss präzisieren:

Das berufene Vorstandsmitglied darf den Verein nicht im Außenberhältnis alleine vertreten.

Günter

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Nein. Wozu auch? Es ist doch nur der stellvertretende Vorsitzende zurückgetreten. Das hat ja nichts mit dem ersten Vorsitzenden zu tun.

Was steht denn in der Satzung?