Hallo. Ich habe gelesen, dass Verletzung von Privatgeheimnissen (Schweigepflichtsverletzung) nach 3 Jahren verjährt.
Gibt es Abweichungen, wenn eine Person durch Weitererzählen retraumatisiert wird und bei einer Person erneut eine pschische Erkrankung auslöst oder verstärkt, sodass eine Person für ca. 8-10 oder 12 Jahre stark beeinträchtigt wird und Jahre lang dann an Gedächtnisverlust leidet? (Also die Erinnerungen an traumatische Erfahrungen werden später von einer Betreuungsperson weitererzählt, es spricht sich überall rum und die Person erlebt Jahre lang Wut und Aggressionen, bruchstückhaft kommen immer wieder Erinnerungen hoch und ca. 10 Jahre später die Erinnerung, wie etwas rumgesprochen wurde und man Jahre lang mit dieser "Pein" gelebt hat und ebenfalls in dem Moment "unendlich" wütend ist und Jahre lang quasi ein "falsches Leben" gelebt hat, da es so lange unterdrückt wurde?)
Danke, wichtige Frage