Warum führen Polizisten eine körperliche Durchsuchung, obwohl sie in den meisten Fällen keinen hinreichenden Verdacht oder einen Beschluss haben?
Die bayerische Polizei pickt und kontrolliert Leute in den Bahnhöfen, obwohl dies nicht so ei Fach sein sollte. Rote Augen oder Neugier begründet keinen Verdacht.
Eine Durchsuchung einer Person bzw. deren Tasche zur Strafverfolgung ist gem. § 102 StPO normalerweise nur dann erlaubt, wenn dieser sich der Begehung einer Straftat verdächtig gemacht hat. Dies setzt voraus, dass hinreichende Anhaltspunkte dafürsprechen, dass dieser eine strafbare Handlung begangen hat.
Darüber hinaus muss zu vermuten sein, dass die Durchsuchung entweder zum Ergreifen des Verdächtigen führt oder zum Auffinden von Beweismitteln führt. Dies ergibt sich ebenfalls aus § 102 StPO.
https://www.juraforum.de/ratgeber/polizeirecht/wann-darf-die-polizei-mich-oder-meine-tasche-durchsuchen