du hast anspruch auf alg1 für 12 monate. somit benötigt das arbeitsamt, deine kündigung und die lohnnachweise der letzten 12 monate
wenn du schon mal möchtest, kannst du ja in einem alg1 rechner vor rechnen, damit ud einen kurzen überblick hast, was du bekommen könntest.
https://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2016
wenn du also meinst, dass du noch anspruch anderweitig hättest, dann hol dir gleich einen termin beim jobcenter. dort kannst du dann deinen antrag abgeben. für den benöitgst du die kündigung, kopie mietvertrag, kopie: girokonten, lebensversicherungen, tagesgeldkonten, bausparer, rentenversicherungen, sparbücher etc. - fonds, gemälde, häuser, autos etc
weiterhin vorlegen musst du kopie über die krankenversicherung, letzten drei monate kopie der kontoauszüge deines laufenden girokontos.
dann wird gerechnet und du bekommst wenn notwendig, aufstockende leistungen alg2. wirst auch dann über das jc verwaltet und in maßnahmen und wiedereingliederung gebracht.
nebenkosten werden mit berücksichtigt seitens des jc - wenn sie angemessen sind und innerhalb der max. angemessenen kdu liegen. sonst wirst du innerhalb der frist x die das jc nennt umziehen müssen oder die kosten aus eigener tasche tragen.
auto, kosten für dieses interessieren keinen, das ist dein eigenes problem. wenns nicht geht, auto abmelden oder verkaufen.