Hallo,
definitiv ergibt sich die thermische Leistung durch Addition der Leistung der beiden Wärmetauscher. Demnach wären dies 450 Kilowatt. 
Der Gesamtwirkungsgrad hat Auswirkung auf die Brennstoffbezugsleistung, die auch Feuerungswärmeleistung genannt wird. Die wäre demnach 750 kW (elektrische plus thermische Leistungen) geteilt durch 0,9 - also 833 Kilowatt. 

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Guten Morgen,

Günter aus Leipzig hat eigentlich schon alles Wichtige gesagt.

Der wichtigste Grund ist sicherlich der Wirkungsgrad deines Heizkessels und der Verteilung. Dein Kessel hat wahrscheinlich ein Wirkungsgrad, der zwischen 85% und 95% angesiedelt ist - wohlgemerkt auf den HEIZWERT des Erdgases. Deine Rechnung beinhaltet aber den BRENNWERT des Erdgases. Der Brennwert ist um 11% höher als der Heizwert.

In Deinem Fall wären es bei 90% Wirkungsgrad (bezogen auf Heizwert) ein Verlust bzw. Umrechungskorrektur (Brennwert -> Heizwert) in Höhe von rund 2.500 kWh. Wenn Du einen älteren Heizkessel hast, kann dieser Wert auch höher sein.

Dann kommen die Verteilverluste (Auskühlung der Wärmeleitungen) dazu.

Ggf. wird Dein Warmwasser auch zentral mit dem Kessel erzeugt? Dann halte ich hierfür einen Wärmebedarf von 1.300 kWh bis 2.500 kWh für möglich.

Prinzipiell sollten aber die Wärmemengenzähler und der Erdgasmengenzähler betreffend Umgebungstemperatur, Einbauort und Funktionalität mal überprüft werden.

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Guten Morgen,

wie Du schon richtig erkannt hast, besteht der Wärmemengenzähler aus zwei Temperaturfühlern (Vor- und Rücklauf) und einem Volumenmessteil. Die abgerechnete Wärmemenge bei gleichem Volumen und gleichem Temperaturunterschied ist also gleich - egal ob da 75/70°C oder 45/40°C vorhanden sind.

Natürlich müsste es einen Fernwärmeliefervertrag geben. Und im Rahmen dieses Vertrages muss auch die Leistung des Fernwärmeversorgers in Bezug auf die zu liefernde Vorlauftemperatur angegeben werden. Denn natürlich kann man ein Haus, dessen Heizkörper z. B. auf eine Vorlauftemperatur von 70°C ausgelegt sind, nicht mit 45° warmen Vorlauf betreiben.

Eine wichtige Fragestellung ist außerdem: Wie erwärmt Ihr euer Trinkwarmwasser zum Duschen etc.? Denn eine Heizwasser-Vorlauftemperatur von 45°C wäre bei traditioneller Warmwasserbereitstellung gemäß Trinkwasserhygieneverordnung nicht zulässig. Ganz davon abgesehen, dass die Trinkwassertemperatur bei 45°C Heizwassertemperatur nur knapp über 40°C liegen würde.

Ich kann mir jetzt ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass dieses Projekt von einem erfahrenen Fernwärmeversorger realisiert wurde. Das klingt eher nach einem "Ich mach das mal"-Projekt.




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Zuerst einmal ganz grundsätzlich:
Das, was Du da aufbauen willst, ist definitiv kein Blockheizkraftwerk (BHKW), denn du nutzt die Wärme nicht.
Ich habe den Sinn noch nicht ganz verstanden - du produzierst mit einem Automotor mit einer Effizienz von wahrscheinlich unter 20% Strom aus Heizöl. Bei einem Heizölpreis von 55 Cent je Liter macht das mehr als 27 Cent/kWh Stromkosten.

Dummerweise musst du aber noch die EEG-Umlage bei Eigenstromverwendung komplett abführen und die Stromsteuer auch. Zusammen sind das noch einmal mehr als 10 Cent/kWh. Ohne Investitionen, ohne Wartung und ohne Reparaturen liegt dein "neuer" Strompreis also schon bei mehr als 37 Cent/kWh.

Du könntest entgegnen: Merkt ja keiner und ich zahle einfach keine Stromsteuer und führe die EEG-Umlage nicht ab. Das wären dann Ordnungswidrigkeiten und bei der Stromsteuer wäre es Steuerbetrug. Da verstehen die Behörden leider gar keinen Spass...

Deine Anlage läuft im Netzparallelbetrieb - denn du bekommst ja auch weiterhin Strom für dein Haus vom "öffentlichen Netz". Demnach musst du die Bestimmungen der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) erfüllen. Da sind auch sicherheitsrelevante Bestimmungen einzuhalten. Ich bin mir sicher, dass Dein Automotor die Bestimmungen nicht einhält.

Achja: Der Abgasweg deines stromerzeugenden Dieselaggregates muss alle zwei Jahre vom Schornsteinfeger in Bezug auf den Kohlenmonoxid-Wert gemessen werden und Du musst die Bestimmungen der Feuerungs-/Feuerstättenverordnung einhalten. 

Also fassen wir zusammen:

  • dein selbst erzeugter Strom ist deutlich teurer als der eingekaufte Strom
  • dein selbst erzeugter Strom ist deutlich "dreckiger" und ineffizienter als der eingekaufte Strom 
  • du verstößt dabei ggf. gegen geltende technische Vorschriften
  • ggf. drohen wegen Ordnungswidrigkeiten Zwangsgelder

Also was soll das?

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Dies kann unterschiedliche Gründe haben:
Luft in der Heizung, zu wenig Wasser oder defekte Pumpe.

Bei Deiner Beschreibung deutet aber einiges auf zu wenig Wasser bzw. zu wenig Druck hin.

Ich bin wie so häufig erstaunt über die Antworten. 
Da wird einfach mal pauschal gesagt, dass man auf 2 bar auffüllen sollte. Habe ich etwas überlesen? Hat der Fragende irgendwo geschrieben, wieviele Stockwerke das Haus hat?
Der einzustellende Druck orientiert sich immer an der Höhe des Gebäudes.Wenn dies ein dreigeschossiges Gebäude (plus Keller) ist, würden 2 bar im warmen Zustand nicht ausreichen, um genug Druckvorlage für das oberste Geschoss zu haben. Wenn es eine Dachheizzentrale ist, bräuchte man natürlich keine 2 bar. 

Viel problematischer erscheint mir, dass nichts zu dem "WIE" geschrieben wird. Du solltest auf keinen Fall unaufbereitetes Wasser in den Heizkreislauf einfüllen. Das ist zu kalkhaltig. Außerdem solltest du nur über einen Systemtrenner Wasser nachfüllen - sonst kann es im ungünstigsten Fall passieren, dass Heizungswasser in Dein Trinkwassersystem eindringt. :-(

Ggf. solltest du dann aber auch mal schauen, warum zu wenig Wasser im System ist. Gab es Leckagen - z. B. beim Kessel aufgrund Mikrorisse?

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Ich bin wie so häufig erstaunt über die Antworten.
Da wird einfach mal pauschal gesagt, dass man auf 2 bar auffüllen sollte. Habe ich etwas überlesen? Hat der Fragende irgendwo geschrieben, wieviele Stockwerke das Haus hat?
Der einzustellende Druck orientiert sich immer an der Höhe des Gebäudes. Wenn dies ein dreigeschossiges Gebäude (plus Keller) ist, würden 2 bar im warmen Zustand nicht ausreichen, um genug Druckvorlage für das oberste Geschoss zu haben. Wenn es eine Dachheizzentrale ist, bräuchte man natürlich keine 2 bar. 

Viel problematischer erscheint mir, dass nichts zu dem "WIE" geschrieben wird. Du solltest auf keinen Fall unaufbereitetes Wasser in den Heizkreislauf einfüllen. Das ist zu kalkhaltig. Außerdem solltest du nur über einen Systemtrenner Wasser nachfüllen - sonst kann es im ungünstigsten Fall passieren, dass Heizungswasser in Dein Trinkwassersystem eindringt. :-(

Sofern keine hydraulische Trennung zwischen Heizkessel und Deinen Heizkörpern durch einen Plattenwärmetauscher besteht, ist es egal, wo Du einfüllst. Aber du solltest die Druckanzeige im Blick haben - oder jemanden haben, der dir die Veränderungen aus dem Keller mitteilt. 

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Hi,

wie wird denn in Deinem Haus das Trinkwarmwasser - also Dein Duschwasser - erwärmt?
Habt Ihr dafür Elektroboiler auf der Etage oder eine zentrale Trinkwarmwassererwärmung?
Wenn Ihr eine zentrale Warmwasser-Bereitstellung habt - also euren Heizkessel im Keller - dann muss der natürlich warm werden, um das kalte Wasser von rund 10°C auf Deine Duschwassertemperatur anzuwärmen.

Erkundige Dich doch einfach mal, wie bei Euch das Wasser erhitzt wird.

Das Display unterscheidet übrigens immer zwischen Trinkwarmwassererwärmung und der Regelung für die Raumheizung. 

Viele Grüße

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Wenn Deine Heizung im Dachgeschoss ständig Luft enthält bedeutet dies, dass entweder irgendwo eine Leckage im Heizungssystem ist und/oder die Druckhaltung nicht funktioniert.

Warum benötigt man eine Druckhaltung?
Wasser dehnt sich bei höheren Temperaturen aus und zieht sich bei tieferen Temperaturen (über 5°C) zusammen. Um dies auszugleichen werden Druckausdehnungsgefäße an das System angeschlossen. Diese nehmen bei höheren Temperaturen im Heizsystem das sich ausdehnende Wasser auf und geben es wieder an das System ab, wenn sich das Wasser abkühlt und "zusammenzieht".
Der Vordruck in diesen Druckhaltesystemen - meist Membranausdehnungsgefäße - muss so sein, dass in Deiner Dachgeschoss wohnung immer ein so hoher Druck herrscht, dass in den Rohren kein Unterdruck entsteht. Sonst würde über undichte Verschraubungen Luft in das Heizungssystem eindringen.
Membranausdehnungsgefäße müssen eigentlich jedes Jahr kontrolliert werden. Das macht aber fast keiner. 

Ich würde dem Vermieter klar machen, dass er handeln und schnellstmöglich die Druckhaltung des Heizungssystem überprüfen und richtig einstellen muss. Denn das immer wiederkehrende Entlüften stellt ja keine sinnvolle Strategie dar, sondern behebt nur die Auswirkungen einer nicht funktionierenden Heizungs-Hydraulik.

Im übrigen muss gesagt werden, dass Heizungswasser sicherlich NICHT schwarz sein sollte sondern glasklar. Schwarzes Wasser ist ein Zeichen massiver Verunreinigungen durch Rost, der aufgrund von Sauerstoffeintrag zu Stande kommt. Es gibt klare Vorgaben für die Qualität des Heizungswassers, die in der VDI-Richtlinie 2035 festgelegt wurden (https://www.bhkw-infozentrum.de/richtlinien/din-2035-blatt-1-vermeidung-von-schaeden-in-warmwasserheizanlagen-blatt1.html). 
Außerdem existiert die VDI Richtlinienreige 4708 "Druckhaltung, Entlüftung, Entgasung" (https://www.bhkw-infozentrum.de/richtlinien-und-normen-tool.html).

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Ich finde es schon sehr bedauerlich, wenn ein "Community-Experte für Energie" einen derartigen Bock schießt und Brutto und Netto verwechselt wird. Die Bruttostromerzeugung ist die erzeugte Strommenge OHNE Abzug des Eigenbedarfs. Die Nettostromerzeugung ist die Strommenge, die dann wirklich im Saldo zur Verfügung steht.

Demnach muss bei der Berechnung der Nettostromerzeugung der Aufwand für Regelungstechnik sowie ggf. Pumpen von der an den Generatorklemmen bereitgestellten Strommenge abgezogen werden.

Bei BHKW-Anlagen wird übrigens für die Vergütungspraxis, also die Förderung durch das KWK-Gesetz, auf die Nettostromerzeugung abgestellt.

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Hallo,

woher nimmst du die 120 Watt je Quadratmeter?
Ein häufiger Fehler liegt in der Tatsache begründet, dass Leistung (kW) und Arbeit (kWh) miteinander verwechselt werden. Bei Deinem Haus werden 120 kWh pro Quadratmeter sicherlich eine realistische Wärmebedarfsmenge sein. Aber das hat mit der Leistung nichts zu tun.

Wie Du anhand der vorgschlagenen Heizlastberechnung auf lediglich 7 kW Heizlast kommst, kann ich nicht nachvollziehen.Bei mir kommen 20-35 kW raus - je nachdem, welche Werte man bezüglich Außen- und Innentemperaturen etc.ansetzt. Dies erscheint mir auch plausibel.

Wie erfolgt die Trinkwarmwassererwärmung?
Falls hier eine Frischwasserladestation zum Einsatz kommt, muss die Kesselleistung ausreichen, um die benötigte Leistung des Plattenwärmetauschers abdecken zu können.
Die benötigte Leistung dürfte zwischen 10 kW und 20 kW betragen.
Bei Deinem Haus wird die benötigte Leistung der Heizlast größer als die Trinkwarmwasserleistung sein - daher reicht die Auslegung auf die Heizlast aus.

Wenn Du eine Fußbodenheizung hast oder die Heizkörper auf niedrigere Vorlauftemperaturen (z. B. 55°C) ausgelegt sind, solltest Du auf jeden Fall einen Brennwertkessel einsetzen. Dieser hat auch den Vorteil, dass die Leistung bedarfsgerecht moduliert werden kann.
Bitte beachte aber, dass ein Brennwertkessel immer zwei Angaben für seine Leistung aufweist - bei tiefer Rücklauftemperatur (rund 35°C) und bei höherer Rücklauftemperatur (rund 60°C).

Achja: Falls Du in Baden-Württemberg wohnst, darfst du keinen stupiden Heizkessel mehr einbauen. Hier muss das EWärmeG beachtet werden (https://www.bhkw-infozentrum.de/statement/erfuellungsoptionen_des_neuen_ewaermeg_baden-wuerttemberg.html). 

Viele Grüße

Markus

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Hi,

der Heizwert von Buchenholz ist abhängig vom Feuchtegrad des Holzes.

Bei 0% Feuchte beträgt der Heizwert je Festmeter Buchenholz 2.790 kWh.
Bei 15% Wassergehalt beträgt der Heizwert je Festmeter Buchenholz 2.720 kWh.
Bei 20% Wassergehalt beträgt der Heizwert je Festmeter Buchenholz 2.700 kWh.
Bei 30% Wassergehalt beträgt der Heizwert je Festmeter Buchenholz 2.630 kWh.

Schau doch einfach mal auf die Brennstofforgel des BHKW-Infozentrums (https://www.bhkw-infozentrum.de/allgemeine-erlaeuterungen-bhkw-kwk/brennstofforgel.html).

Achja: 
Pellets haben einen für einen Holzbrennstoff hohen Heizwert von ca. 4,9 bis 5,0 kWh/ kg. 

Demnach benötigst Du rund 550 kg Holzpellets je Festmeter Buchenholz.

Viele Grüße

Markus

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Hallo,

nach dem EEG 2014 ist auf jede Kilowattstunde Strom, die an Letztverbraucher geliefert wird, die volle EEG-Umlage zu zahlen, soweit nicht eine ausdrückliche gesetzliche Sonderregelung die Umlagepflicht vollständig oder anteilig entfallen lässt. 

Sonderregelungen gibt es zahlreiche.
So zahlen Betreiber von KWK- und Erneuerbare-Energien-Anlagen, die ab dem 1.8.2014 errichtet wurden, für den selbstgenutzten Strom eine anteilige EEG-Umlage, die maximal 40% der vollen EEG-Umlage beträgt.

Wenn Strom aus Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung bis 10 kW erzeugt wird, entfällt die EEG-Umlagepflicht für höchstens 10 MWh selbst verbrauchten Strom pro Kalenderjahr vollständig.

Deine Aussage, dass die volle EEG-Umlage auf eigenverbrauchten Strom zu entrichten sei, kann ich daher keinesfalls nachvollziehen.

Wenn nicht 100% des selbsterzeugten Stroms eigenverbraucht sondern z. B. an Dritte geliefert oder ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, gelten die jeweiligen spezifischen Regelungen.
Bei Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung fällt beim Einspeiser, der den Strom auch erzeugt, keine EEG-Umlage an.
Wird der Strom über das Netz der allgemeinen Versorgung, einem geschlossenen Verteilnetz oder einer Kundenanlage (z. B. Mehrfamilienhaus) an Dritte verkauft, wird die volle EEG-Umlage für diesen Strom fällig.

Weitere Informationen entnimmst Du am besten dem Leitfaden zur EEG-Umlage in der Eigenversorgung, der das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zur Anwendung der Regelungen der Eigenversorgung nach dem EEG 2014 wieder gibt und die Einschätzungen der Bundesnetzagentur zu wesentlichen Praxisfragen darstellt.

Die finale Version des 135 Seiten umfassenden Leitfadens (Juli 2016) findest Du unter https://www.bhkw-infozentrum.de/wp-content/uploads/downloads/2016/07/leitfaden-bundesnetzagentur-eeg-umlage-eigenversorgung-juli-2016.pdf. 

Auf der zwölften Seite des Leitfadens findest Du zwei Grafiken, welche die grundsätzlichen Regelungen zur EEG-Umlage bei der Eigenversorgung erläutern.

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Die Tatsache, dass Du einen Vor- und Rücklauf hast, schließt schon einmal ein Einrohr-Heizsystem aus.

Du solltest auf jeden Fall bei der Hausverwaltung nachfragen, ob es ggf. eine Überströmstrecke am Ende der Heizrohr-Verlegung gibt. Diese wurden früher eingebaut, damit ständig warmes Wasser im obersten Geschoss vorhanden ist.
In Zeiten von Brennwert-Heizkesseln und Blockheizkraftwerken (BHKW) sind solche ständige Überströmungen aber kontraproduktiv, da dadurch die Rücklauftemperatur ansteigt. Sinnvoll wäre in diesem Fall der Einbau eines Rücklauftemperaturbegrenzers und natürlich einer geregelten Heizkreispumpe im Keller.

Ganz davon abgesehen trennst Du durch ein Abklemmen dein Heizsystems von der Druckhaltung des Gesamtsystems. Dies bedeutet, dass beim Auskühlen deiner Rohre ein Unterdruck entstehen wird, da sich das Wasser zusammenzieht. Da aber kein Druckausgleich erfolgt. wird wahrscheinlich Luft in das Heizsystem eindringen und könnte ggf. zu Problemen führen.  

Erhöht sich eigentlich der Zählwert des Wärmemengenzähler im Sommer?

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Der BINE-Informationsdienst gibt Basisinformationen heraus.
Darunter auch eine Basisinformation zum Thema "Geothermie". 
Du kannst diese unter http://www.bine.info/publikationen/basisenergie/publikation/geothermie-1/ abrufen.

Ebenfalls empfehlenswert ist die Seite http://www.udo-leuschner.de/basiswissen/SB112-09.htm

Ansonsten empfehle ich einfach eine intelligente Suche bei Google mit den Suchwörtern "Geothermie Kraftwerk Standpunkte" ;-)

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Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. :-)
Deutlich zu sehen ist auf dem Bild, dass der Fragesteller dankenswerter Weise mitgesandt hat, dass die Heizung ausgestellt ist, aber die Trinkwarmwasser-Bereitstellung weiterhin über den Gaskessel erfolgt.

Ihr wollt ja auch im Sommer weiterhin warm duschen. Daher hält der Heizkessel diesen "Heizkreis" auf Temperatur. Dies sind meist 65°C bis 75°C um das Wasser gemäß der Trinkwasserhygieneverordnung legionellenfrei halten zu können.
Wahrscheinlich wurde der Trinkwarmwasserboiler (Warmwasserspeicher) als Du im Heizraum warst gerade aufgeheizt. Das ist also ganz normal.
Der Heizkessel läuft im Sommer aber nur wenige Male für ein paar Minuten pro Tag. Im Winter sind das dann deutlich längere Betriebszeiten...

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Hallo Heinz,
wenn Du weiterhin Öl als Brennstoff verwenden wirst, dürfte dies Deine Auswahl an BHKW-Modulen erheblich einschränken.
Unter https://www.bhkw-infozentrum.de/bhkw-markt-und-bhkw-anbieter/bhkw-kenndaten.html kannst Du nach Heizöl-BHKW-Modulen, die in Deutschland angeboten werden suchen.
Für ein Einfamilienhaus kommt je nach Dämmstandard und Größe des Gebäudes eine BHKW-Anlage mit 1 kW bis 5 kW elektrische Leistung in Frage - wobei es bei 5 kW schon eher in Richtung große Villa bzw. Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung tendieren sollte.

Die BHKW-Anlage läuft wärmegeführt - wenn kein Wärmebedarf vorhanden ist, läuft die Anlage nicht. Ein reiner Strombetrieb ist nicht wirtschaftlich und führt zu erheblichem Mehraufwand bei der Bürokratie der Fördergesetze (KWK-Gesetz, Energiesteuerrückerstattung etc.). Diese Idee solltest Du also sehr schnell verwerfen...

Die ASUE hat gerade vor wenigen Wochen ihre "BHKW-Fibel" aktualisiert. Da findest Du Hinweise über die Funktionsweise von BHKW-Anlagen (http://asue.de/blockheizkraftwerke/broschueren/05_03_15_bhkw-fibel_-_2015). Auch die Broschüre "Stromerzeugende Heizung im Ein- und Zweifamilienhaus" wurde neu aufgelegt (http://asue.de/blockheizkraftwerke/broschueren/strom_erzeugende_heizung_im_ein-_und_zweifamilienhaus_-_2015). Beide erhälst Du kostenlos als pdf-Datei.

Ein Vergleich der Wirtschaftlichkeit beispielhafter Bestandsgebäude kannst Du im Heizsystemvergleichsrechner nachrechnen. Diesen findest Du unter https://www.verbraucherzentrale.de/heizsystemvergleich. Dort kannst Du am Ende auch Deine realen Strom- und Heizölpreise und die voraussichtlichen Invetstionskosten Deines Projektes eintragen.

Falls Du in Baden-Württemberg wohnen solltest, musst Du bei einer Sanierung die Bedingungen des EWärmeG erfüllen.  

Viel Erfolg bei Deinem Projekt
Markus

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Na wenn es rauscht, dann wurde ggf. die Einstellung der Ventile falsch gewählt oder die Pumpe reagiert nicht auf den höheren Gegendruck.
Eigentlich müsste die Heizungspumpe automatisch ihr Fördervolumen reduzieren. 

Kann es ggf. sein, dass die Pumpe zu groß ausgelegt ist und daher zu viel fördert? Aber das muss ein Fachmann vor Ort klären...
Vielleicht ist die Pumpe auch nur falsch eingestellt worden.

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Wenn Du Informationen über die Verbrauchswerte von BHKW-Modulen erhalten möchtest, dann kannst Du in dem BHKW-Kenndaten-Tool des BHKW-Infozentrums nachschauen. Dort sind die Werte der aktuell verfügbaren rund 1.300 BHKW-Module gespeichert (https://www.bhkw-infozentrum.de/bhkw-markt-und-bhkw-anbieter/bhkw-kenndaten.html).

Bei einer Erdgas-BHKW-Anlage mit 50 kW elektrischer Leistung liegt die benötigte Brennstoffleistung zwischen 135 und 156 kW. Dieser Wert bezieht sich auf den Heizwert des Erdgases und entspricht demnach rund 13-16 Kubikmeter Erdgas.

Bei Verwendung von Heizöl kommen Dieselmotoren zum Einsatz. Diese sind bezogen auf ihre elektrische Effizienz besser und benötigen daher weniger Brennstoff. Bei einer 50 kW-Anlage dürfte der Brennstoffbedarf bei 125 bis 145 kW liegen, was in etwa 13 bis 15 Liter Heizöl entspricht.

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Normaler Weise sprechen "BHKWler" immer von elektrischer Leistung. Ein BHKW mit einer Leistung von 10 kW hat also 10 kW elektrisch.

Du hättest dann 45.000 kWh elektrische Arbeit (nicht Leistung) am Jahresende.

Sollte die Leistung die thermische Leistung gewesen sein, so würde die elektrische Leistung bei einem Erdgas-BHkW bei rund 4 kW und bei einem Dieselmotor bei rund 5 kW liegen. Und daraus kannst du dann die jährliche Arbeit (STunden mal Leistung) errechnen.

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