Auf keine Fall Sms an vier- oder fünfstellige Nummer senden. Das ist zumindest über Dritte meist sehr teuer.

Dein Mobilfunkanbieter versucht dir hier mit Hilfe eines Drittanbieters auf betrügerische Weise ein Abo anzudrehen, was du angeblich abgeschlossen haben sollst.

Diese Abos sind in der Regel frei erfunden, damit sich dein Mobilfunkanbieter rechtswidrig bereichern kann.

Niemand kann dir den Abschluss des Abos rechtssicher nachweisen. Auch eine Leistung, die du durch das angebliche Abo ja angeblich bezogen haben sollst, ist nicht zu belegen.

Zudem ist es so, dass Mobilfunkanbieter ihren Kunden immer nur eigene Leistungen in Rechnung stellen dürfen. Leistungen Dritter dürfen Mobilfunkanbieter ihren Kunden gerade nicht in Rechnung stellen.

Denn das ist ( versuchter ) Betrug. Diese Drittanbieter müssen dir, wenn, dann ihre angeblichen Leistungen separat in Rechnung stellen.

Schreib deinem Mobilfunkanbieter eine E-Mail. Gib dort deinen Namen, deine Anschrift und deine Mobilfunknummer an.

Fordere deinen Mobilfunkanbieter auf, dir umgehend eine kostenlose Drittanbietersperre einzurichten.

Fordere deine Mobilfunkanbieter weiter auf, dir alle bestehenden Abos zu kündigen und alle daraus resultierenden Belastungsbuchungen zu erstatten.

Droh deinem Mobilfunkanbieter mit der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale, falls er deinen Forderungen nicht nachkommen sollte.

Füge deiner E-Mail bitte unbedingt den unten stehenden Link der Kanzlei Hollweck als Anhang bei.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

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Diese Abos sind frei erfunden, damit sich eurer Mobilfunkanbieter betrügerisch bereichern kann.

Weder eurer Mobilfunkanbieter noch der Drittanbieter können dir den rechtssicheren Abschluss des angeblichen Abos nachweisen. Auch eine Leistung kann durch das Abo nicht belegt werden.

Wenn, dann muss der Drittanbieter euch seine vermeintliche Leistung separat in Rechnung stellen. Mobilfunkanbieter dürfen ihren Kunden immer nur eigene Leistungen, aber niemals Leistungen Dritter in Rechnung stellen.

Es handelt sich hier also um Betrugsstraftaten. Diese werden massenweise jeden Tag von allen Mobilfunkanbietern begangen. Ich betone von allen.

Kein Mobilfunkunternehmen, welches in Deutschland agiert, ist seriös. Strafanzeigen gegen große Unternehmen bringen aber regelmäßig leider gar nichts, weil kein Verantwortlicher ausgemacht werden kann.

Widersprecht immer Lastschriften bei eurer Bank, wenn diese euch unseriös erscheinen. Der Widerspruch muss spätestens 8 Wochen nach Buchung der Lastschrift erfolgen. ( § 675x, Absatz 4 BGB )

Der Widerspruch der Lastschrift kann beim Online Banking erfolgen und der Betrag wird dann in der Regel dem Konto sofort wieder gutgeschrieben.

Man kann der Lastschrift auch bei seiner Bank am Schalter widersprechen. Hierzu braucht man aber das Datum der Abbuchung, das entsprechende Unternehmen und den Betrag. Den entsprechenden Kontoauszug mitnehmen und vorzeigen geht natürlich auch.

Den Widerspruch muss man nicht begründen und man muss sich dafür nicht rechtfertigen. Der Bankberater kann euch aber belehren, dass man nur unberechtigten Lastschriften widersprechen sollte.

Gibt es kein SEPA Lastschrift Mandat, habt ihr also einen Dritten nie schriftlich erlaubt von eurem Konto Beträge per Lastschrift einzuziehen, dann habt ihr sogar 13 Monate Zeit einer solchen Lastschrift zu widersprechen. ( § 676b, Absatz 1 und 2 BGB )

Wichtig:  Zahlt ihr normal 40 € monatlich und euch werden stattdessen 58 €, 72 € , oder ein sonst zu hoher Betrag abgezogen, dann geht wie folgt vor:

-  der Lastschrift widersprechen

-  unbedingt die 40 € per separater Überweisung an euren Mobilfunkanbieter zahlen. Dabei die Kundennummer/Mobilfunknummer/Referenznummer angeben, damit man eure Zahlung zuordnen kann.

Auch wenn eurer Anbieter unseriös ist und euch zuviel abbuchte - die vertraglich vereinbarte Summe von 40 € steht ihm dennoch solange zu, bis der Vertrag nicht mehr gültig ist.

-  deine Mutter soll euren Mobilfunkanbieter eine E-Mail schreiben. Dabei ihren Namen, Anschrift und die Mobilfunknummer angeben, bei welcher zu viel abgebucht wurde

Sie soll ihren Mobilfunkanbieter auffordern, umgehend eine kostenlose Drittanbietersperre einzurichten.

Sie soll ihren Mobilfunkanbieter weiter auffordern, alle bestehenden Abos zu kündigen und in Zukunft von kriminellen, unseriösen Methoden Abstand zu halten.

Deine Mutter soll den unten stehenden Link der Kanzlei Hollweck ihrer E-Mail als Anhang beifügen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_675x.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_676b.html

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

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Das Geld kannst du wohl knicken.

Du kannst ihn noch einmal anmahnen, er solle dir innerhalb von 7 Tagen den Ranzen schicken, sonst würdest du ihn anzeigen. Droh ihm also direkt mit einer Anzeige.

Und stelle diese auch, wenn er nicht innerhalb der 7 Tage reagiert.

Wenn es sich um einen Privatverkäufer handelt - niemals per Vorkasse bei Privatverkäufern kaufen. Außer per PayPal mit Käuferschutz.

Hast du auf einer Online Plattform gekauft, dann informiere diese darüber, dass der Verkäufer nicht liefert, du aber schon gezahlt hast.

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Keine Ansprüche und sehr gut isolierte Wohnung plus "Verkehrslärm stört mich nicht" - das passt nicht zusammen.

Deutsche Wohnungen sind in der Regel total billig und einfach gebaut. Dünne Wände und oftmals genau so billige, dünne Wohnungstüren. Sowohl die Haupt- als auch die Wohnungszwischentüren.

Das ist richtig nervig. Hier sparen die Vermieter am falschen Ende. Hochwertige Türen kosten nicht mehr als 400 € .

Wie geht man da vor? Hmm, ganz normal eine Wohnung suchen. Und dann jeden Raum konzentriert auf sich wirken lassen. Ist er ruhig? Wie laut wirken Geräusche von außen?

Am besten einen guten Freund/eine gute Freundin mitnehmen. Diese kann vor der offenen Wohnungstür klatschen. Dann schließt du sie, während sie weiter klatscht.

Daran kannst du erkennen, ob die Tür einigermaßen den Schall abdämpft. Auch darauf achten, wie dünn alle Türen sind, ob sie verzogen sind und vor allem auch, ob sie unten weit vom Boden abstehen.

Das ist bei einigen Türen der Fall, wegen dem Brandschutz. Aber so besteht quasi kein Schallschutz. Da könnte man die Tür auch gleich weg lassen.

Türen in deutschen Wohnungen sind oftmals nur wegen dem Sichtschutz da. Den Schall halten die wenigsten fern.

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Es kann eine Anzeige erfolgen.

Das "Opfer" muss nun innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis der Tat einen Strafantrag bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft stellen. ( § 194 StGB )

Macht er das nicht, ist die Strafverfolgung juristisch verjährt.

Die Polizei wird bei rechtzeitigen Strafantrag deine Freundin eventuell als Beschuldigte vorladen. Sie soll auf keinen Fall zur Polizei gehen. Niemand sollte bei der Polizei aussagen.

Es ist keine Pflicht trotz schriftlicher Vorladung bei der Polizei zu erscheinen oder zur Tat auszusagen. Jedes Wort bei der Polizei ist eins zu viel.

Die Polizei schließt die Ermittlungen dann ohne die Aussage der Freundin ab und schickt die Akte an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob sie nach § 170, Absatz 1 StPO Anklage erhebt oder das Verfahren nach § 170, Absatz 2 StPO mangels öffentlichen Interesse einstellt.

Meiner Meinung nach hat der Typ einen gehörigen Schaden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_185.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_194.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/\_\_170.html

http://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge\_069447.html

Kommt es zum Gerichtsverfahren, dürfte deine Freundin zum Tatvorwurf die ganze Zeit schweigen.

Hier würde ich aber empfehlen so auszusagen, wie es eben war und dich als Zeuge zu benennen.

Eine Strafe wegen der "Beleidigung" sollte man niemals akzeptieren.

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Was zum Geier stimmt denn mit dir nicht? Hat sie dir Sex versprochen oder warum gehst du diesbezüglich so ab?

Du wirst keine Wand spachteln, eben weil du null Ahnung davon hast. Egal wie sehr du einer Frau imponieren möchtest.

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Ist Fake. Wie fast alle Abos über Drittanbieter.

Mobilfunkanbieter behaupten einfach gerne mal, der Kunde hätte ein Abo abgeschlossen und müsse jetzt dafür zahlen.

Ich kann auch behaupten, dass du meine Knusperflocken gestohlen hast.....

Den Abschluss und die angebliche Leistung des Abos kann dir dein Anbieter aber gerade nicht rechtssicher beweisen. Wie könnte er auch?

Denn dazu müsste er belegen, dass du dem Abschluss des Abos ausdrücklich zugestimmt hast und dir vor deiner Bestätigung Kenntnis davon gegeben worden ist, dass du jetzt überhaupt die Möglichkeit hast ein Abo abschließen zu können.

Und das kann der Anbieter nicht. Betrüger können nie etwas rechtmäßiges beweisen.

Mobilfunkanbieter dürfen im übrigen ihren Kunden immer nur eigene Leistungen und keine Leistungen von Drittanbietern in Rechnung stellen.

Schreib deinen Mobilfunkanbieter eine E-Mail. Gib dabei deinen Namen, deine Adresse und deine Mobilfunknummer an.

Fordere deinen Mobilfunkanbieter auf, dir umgehend eine kostenlose Drittanbietersperre einzurichten.

Fordere deinen Anbieter weiter auf, dir alle vorhandenen Abos zu kündigen und alle daraus resultierenden Abbuchungen gutzuschreiben.

Füge deiner E-Mail unbedingt den unten stehenden Link der Kanzlei Hollweck bei.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

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Nur über PayPal, Sofortüberweisung.de oder Giropay.

Bei PayPal können 2 Privatpersonen untereinander beliebig oft Geld untereinander transferieren. Geldempfang kostet hier aber Gebühren.

Und man kann über das PayPal Guthaben nur virtuell, also nicht in Form von Bargeld, verfügen. Aber man kann damit zahlen. Zum Beispiel bei Lieferando, Ebay usw. .

Sofortüberweisung.de oder Giropay ( vom Prinzip genau das Gleiche ) funktioniert nur, wenn mindestens eine Partei gewerblich bei einem der Anbieter angemeldet ist.

Du kannst zum Beispiel Briefmarken über Giropay mit Hilfe deines Online Bankings online kaufen und nach dem Kauf über deinen Drucker ausdrucken.

Der Druck selbst kann auch erst nach Wochen erfolgen, denn die Briefmarken stehen dir als Pdf Datei gespeichert zur Verfügung.

Die Zahlung bei Giropay erfolgt sofort, wenn dein Konto gedeckt ist. Deswegen kannst du die Briefmarken auch unmittelbar nach dem bezahlen ausdrucken und verwenden.

Du kannst über Sofortüberweisung.de und Giropay auch Essen ( Lieferando, Lieferheld usw. ) bestellen, sofort bezahlen und es wird dir dann nach 30 bis 90 Minuten geliefert. ( wenn dein Konto gedeckt ist )

Wenn sich 2 Privatleute untereinander Geld am Wochenende auf ihr Girokonto überweisen wollen, geht das zwar, wird aber frühstens am Montag gutgebucht.

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Zunächst gilt heraus zu finden, warum man dich in allen Casinos gesperrt hat.

Das geht am einfachsten per E-Mail oder Brief. Gib dabei deinen Namen, deine Anschrift und dein Geburtsdatum an.

Frag die Casinos auch, ob du dort jeweils Hausverbot hast.

Auch wenn es für einen persönlich nicht schön ist:  Casino Betreiber können einen jederzeit und ohne Begründung Hausverbot erteilen.

Strafbar nach § 123 StGB ist der Hausfriedensbruch erst dann, wenn du Kenntnis vom Hausverbot hast. Das Hausverbot kann auch mündlich ausgesprochen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_123.html

Bis zur Klärung solltest du also erst einmal nicht in Casinos gehen.

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Das ist so pauschal auf keinen Fall zu beantworten. Mindestens jedoch ein Jahr. ( § 227, Absatz 2 StGB )

Es kommt auf die genauen Umständen der Tat an. Wie genau ist der Tod des Opfers geschehen? Was passierte zuvor?

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__227.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__212.html

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Nein, ist nicht normal. Und genau deswegen ist deine Einstellung so toll.

Schminken bei Frauen wird völlig überschätzt. Nichts ist schlimmer, als wenn beispielsweise eine Mutter zu ihrer Tochter sagt:

"Schatz, mach dich mal hübsch." Und meint damit das Schminken. Was ist die Tochter denn dann ohne Schminke? Hässlich?

Mit Schminke verstellen sich Frauen nur. Für mich ist eine stark geschminkte Frau eine Beleidigung, weil ich mich ungern mit vermummten Menschen unterhalte.

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Gut möglich.

Du kannst es zwar probieren und niemand macht sich hier pauschal irgendetwas schuldig.

Jedoch:  aufgrund deines Alters ist der Vertrag schwebend unwirksam, da du mit 16 nur beschränkt geschäftsfähig bist.

Bekommen deine Eltern dieses Geschäft mit und sind mit diesen nicht einverstanden, dann können sie den Vertrag widerrufen.

Der Händler müsste in dem Fall das Geld in voller Höhe erstatten. Bekommen deine Eltern nichts mit, dann ist alles cool, sofern dein Kartenlimit es zulässt.

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Das solltest du tun.

Du wirst dann aber erst einmal angezogen bei Katalogen und Prospekten mitmachen können.

Das große Ding kannst du ab 16 Jahre, und vor allem wenn du 18 Jahre alt bist, drehen.

Bevor du 18 Jahre alt bist, müssen deine Eltern grundsätzlich zustimmen.

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