Dass dein YouTube-Video auf Privat gestellt ist, spielt für YouTube keine Rolle; es unterliegt ebenso den Richtlinien für Videos wie alle anderen auch.

Dass du einen Strike bekommst, ist sehr unwahrscheinlich. Was aber passieren wird, ist, dass dein Video überall gesperrt wird. Du selbst kannst es aber weiterhin ansehen.

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Joa, da machste nix. Da haste halt einfach die Arschkarte gezogen.

Wenn du wirklich nicht darüber hinwegkommst, musst du lernen, damit zu leben. Mit der Zeit gewöhnst du dich an den Schmerz. Du kannst nur warten und hoffen, dass es irgendwann irgendwie besser wird.

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Wenn der Account nicht mehr da ist, ist auch die Story nicht mehr da.

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Im Allgemeinen lädt alles gleich schnell. Der graue Balken erscheint bei kürzeren Videos nur länger.

Beispielsweise wird eine Minute vorgeladen. Wenn das Video aber nur eine Minute lang ist, geht der graue Balken deshalb bis ganz nach rechts. Wenn das Video allerdings eine Stunde lang ist, ist der graue Balken dementsprechend sehr klein, weil eine Minute von einer Stunde sehr wenig ist.

Außerdem hängt es auch davon ab, mit welcher Qualität du das Video anschaust.

Beispielsweise werden 50 MB vorgeladen. Mit 50 MB können z. B. zwei Minuten eines Videos in 144p vorgeladen werden. Wenn das Video allerdings in 4K 60FPS ist, können nur wenige Sekunden vorgeladen werden, weil die Datenmenge sehr viel größer ist.

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Bei mir passiert es auch des Öfteren, dass der Kommentar nicht angezeigt wird. Allerdings klicke ich die Nachricht dann einfach erneut an und meist wird dann auch der Kommentar angezeigt. Wenn nicht, gehe ich davon aus, dass der Kommentar gelöscht wurde.

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Sind 70 Aufrufe nach zwei Tagen bei meinem YouTube-Video wenig?

Das ist relativ. Für manche mag das viel sein, für andere wenig. Das hängt davon ab, wie groß dein Account ist und wie viele Aufrufe deine Videos sonst so haben. Im allgemeinen Vergleich sind 70 Aufrufe wenig. Wenn du aber gerade erst mit YouTube begonnen hast, sind 70 Aufrufe gar nichts mehr so schlecht.

Hat das Video nach 14 Tagen dann ungefähr 500 Aufrufe?

Das hängt ganz vom Video ab und wie gut es bei der Zuschauerschaft ankommt. Es kann nach 14 Tagen Tausende Aufrufe haben, oder aber es stagniert bei 70 Aufrufen. Die Aufrufzahlen steigen i. d. R. nicht linear. Nur weil das Video am ersten Tag 70 Aufrufe generiert hat, heißt das nicht, dass es jeden weiteren Tag auch ungefähr 70 Aufrufe generiert. Irgendwann steigen die Aufrufe nicht mehr und das kann schon nach einem Tag der Fall sein oder erst nach fünf Tagen oder zehn Tagen oder drei Monaten usw.

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Ich frage mich, woher die Filmausschnitte aus den ganzen Instagram- und TikTok-Videos kommen (z. B. Star Wars). Sind das einfach Bildschirmaufnahmen?

Ich produziere ebensolche Videos v. a. für TikTok, und die Clips – wie beispielsweise Ausschnitte aus Star Wars – werden entweder von YouTube heruntergeladen oder mit OBS (ein Bildschirmaufnahmeprogramm) abgefilmt oder von anderen Streaming-Anbietern wie Netflix abgefilmt.

Manchmal, wenn ich den Originalclip nicht bei YouTube oder anderswo finde, werden die Clips auch direkt von Instagram oder TikTok heruntergeladen.

Das würde doch nicht mit dem Format passen, oder?

Oft werden YouTube-Videos heruntergeladen, die nun einmal ein Seitenverhältnis von 16:9 zu haben. Das macht aber nichts, denn das Format wird dann im Schnittprogramm in ein 9:16-Format (hochkant) umgewandelt. Das hat allerdings oft zur Folge, dass das YouTube-Video links und rechts weggeschnitten wird.

Und wie ist das mit Originalausschnitten oder Fotos (auch Google-Fotos)? Darf man die ohne Weiteres posten oder müssen die vorher bearbeitet werden mit Filtern o. Ä.?

Grundsätzlich braucht man für alles das Einverständnis des Urheberrechtsinhabers. In der Praxis passiert allerdings kaum etwas, wenn man z. B. Fotos von Google einfach so verwendet. Sonst würde es keine Memes geben.

Eine Bearbeitung mit Filtern oder Ähnlichem ändert rein gar nichts an der Tatsache, dass du grundsätzlich die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers brauchst.

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https://www.youtube.com/watch?v=KdS6HFQ_LUc

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Nein

Ich sehe darin die Meinungsfreiheit gefährdet. Bestimmte Sachen zu verbieten, weil sie einem nicht passen, das wurde im Dritten Reich schon praktiziert. Davon halte ich nichts.

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Mit einem s-Buchstaben ist es richtig:

„Das darf dein Vater nie erfahren!“

Aber beispielsweise geht auch das:

„Dass dein Vater das nie erfahren darf, sollte wohl klar sein!“
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Es geht beides.

Sowohl

„… damit Sie Bescheid wissen über globale Unterschiede.“

als auch

„… damit Sie über globale Unterschiede Bescheid wissen.“

ist korrekt.

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Ich kenne eine Dokumentation über das Weltall und die Zeit, die ich extrem gut finde und dir daher definitiv empfehlen kann. Die habe ich vor über einem Jahrzehnt entdeckt und schaue mir die auch heute noch gern an, weil ich die so spannend finde.

Falls du also Interesse hast:

  • Teil 1
  • Teil 2
  • Teil 3
  • Teil 4
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