Gar nicht. Softwareentwicklung lernt man nicht "schnell dringend".

Wenn es so schnell dringend ist und du von deiner Idee so wahnsinnig überzeugt bist, formuliere einen Businessplan, gehe damit zu einem Geldgeber und bezahle von dem Geld eine Agentur, die dir das Ding entwickelt.

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Wenn es tatsächlich das Max werden soll, wäre das 15 als Kameraenthusiast besser, da nur dieses 5-fachen optischen Zoom bietet. Das 15 Pro in der "normalen Größe" bietet diesen jedoch nicht, sondern nur 3-fachen optischen Zoom, wie auch das 14 Pro. Ansonsten wurde die Kamera jeweils nur sehr marginal im Vergleich zum Vorgänger verändert.

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Die Farbbeschichtung ist wie sonst auch die anfälligste Stelle des iPhones, ja. Wenn du ein Case verwendest, kann dir das allerdings ohnehin egal sein. Da geht dann keine Farbe ab. Verwendest du keins, würde ich zur Farbe Natur raten – die Farbe kommt nah dran an die natürliche Farbe des Titans darunter (daher auch der Name).

Du musst da allerdings ohnehin schon tiefe Kratzer in den Rahmen setzen, damit die Farbe da wirklich abgeht.

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insbesondere wenn es sich nur um geringe Beträge handelt, die möglicherweise nicht lohnenswert sind

Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Ein Gewerbe ist eine selbständige, auf Dauer ausgerichtete Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Ob du tatsächlich Gewinn erzielst, ist erstmal völlig unerheblich. Auch eine selbständige Tätigkeit, die zunächst Verluste erwirtschaftet, ist ein Gewerbe, das angemeldet werden muss.

Das Geld würde ich nicht beanspruchen [...] In dem Sinne habe ich zu dem Zeitpunkt auch kein wirkliches Einkommen.

Doch, das hättest du. Dem Finanzamt ist es egal, wo das Geld liegt. Auch wenn es auf einem Verwahrkonto eines Anbieters liegt, it es de jure dein Geld und damit dein Einkommen.

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Das mit dem Display betraf das iPhone 11. Weiß nicht, was das in der Auflistung verloren hat?

Ansonsten: Das einzige wirkliche Problem ist das fehlende Heat Management für den verbesserten Chip. Wer sein Gerät wirklich extensiv nutzt, d.h. Videobearbeitung oder sonstiges, kommt da hitzetechnisch daher schnell an die Grenzen. Der Großteil der Nutzer, der höchstens WhatsApp, Musik und Safari gleichzeitig auf hat, wird davon nie was mitbekommen.

Die "ab Werk beschädigten" Geräte betreffen wohl auch nur eine Charge des Pro Max aus einem neuen Werk in China.

Von dem Akkuproblem hab ich noch nichts gehört.

Mein 15 Pro und das meiner Partnerin laufen zumindest super.

Wenn es sich tatsächlich um ein nachvollziehbares Hardwareproblem handeln sollte, wird Apple ein Austauschprogramm durchführen und die betroffenen Geräte ersetzen. Würde nicht das erste Mal sein, Apple ist da relativ zügig im Vergleich zu manch anderem Hersteller.

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aber von der Leistung, Kamera, Akku, usw. hat sich rein garnichts verändert.

Sowohl der Chip, die Kamera als auch der Akku wurden verbessert. Wenn auch die letzten beiden nur marginal.

Das 14 wird wahrscheinlich ein Jahr weniger Software-Updates bekommen. Wenn du jemand bist, der sein Handy gerne so lang wie möglich nutzt und nicht jedes Jahr upgraded, wäre das ein Grund, das 15er zu wählen.

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Wenn es ein Hardwareproblem ist, das eine ganze Modellreihe betrifft, bietet Apple im Gegensatz zu manch anderem Hersteller in aller Regel Austausch an. Das wäre nicht das erste Mal. Unter anderem wurden schon MacBooks wegen klemmender Tastaturen und AirPods Pro wegen statischen Geräuschen ausgetauscht.

Hier gibt's ne ganze Liste.

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Media Markt und Saturn sind bekannt dafür, bei neuen Releases haufenweise Vorbestellungen einzusammeln, die sie nicht bedienen können. Kann gut sein, dass das Ding erst im November kommt.

Wenn du in der Nähe eines Apple Store wohnst, kann es sich lohnen, morgens auf der Produktseite zu schauen, ob dein gewünschtes 15 Pro zur Abholung vorhanden ist. Es gibt viele, die ihre Reservierung im Apple Store stornieren, weshalb immer wieder neue Geräte zur Abholung frei werden. Bin so auch an meins gekommen.

Ansonsten: Die neuen iPhones unterscheiden sich von Generation zu Generation nicht so stark. Ein 14 Pro tut's auch, bekommt allerdings wahrscheinlich ein Jahr weniger Software-Updates. Die einzigen Unterschiede sonst sind USB-C, das Titangehäuse, etwas dünnere Displayränder, der Action Button, ein etwas schnellerer Chip, und eine geringfügig bessere Kamera. Ob's dir das wert ist, musst du wissen.

Siehe auch alle Unterschiede hier.

PS: Musik hören, Nachrichten schreiben und News lesen kann dein iPhone 12 auch.

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Und wer bezahlt dir dann das Geld, wenn es dein eigenes Spiel ist? Du?

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Weder noch. Was soll Apple sonst machen? Ein neues Gehäuse in Form einer Pyramide?

So ein Schnickschnack wie faltbares Display und 100facher Zoom passen nicht in die Zielgruppe von Apple. Unmengen an RAM benötigt ein iPhone auch nicht, da das Betriebssystem sehr viel speichersparender agiert als Android. Insofern sind halt jedes Jahr nur marginale Änderungen an Gerät und Software möglich. Smartphones sind bereits ein ausgereiftes Produkt.

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Bei manchen Apps wird der Anmeldezustand übertragen, bei anderen nicht. Insbesondere Banking-Apps übertragen die Anmeldedaten nicht, weshalb hier i.d.R. der Aktivierungsbrief der Bank neu gescannt werden muss.

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Nein, die rund 45 Millionen Christen in Deutschland und 2,6 Milliarden weltweit verstehen sich als Anhänger einer Karnevalsgemeinschaft.

Sorry, aber was ist das denn für eine bescheuerte Frage?

Glaube muss nicht rational sein. Wenn etwas rational erklär- und beweisbar wäre, müsste man nicht daran glauben.

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Ob das Geld auf deinem Giro- oder Geschäftskonto, oder auf einem Verwahrkonto bei Google AdSense liegt ist sowohl dem Gewerbe- als auch dem Finanzamt völlig egal. Ein Gewerbe führst du nicht, wenn du Geld auf dein privates Konto bekommst, sondern wenn du einer selbständigen, auf Dauer ausgerichteten Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nachgehst. Und eine solche ist das Monetarisieren von Videos definitiv. Ob du damit überhaupt Geld verdienst und wenn ja, wo das Geld liegt, ist irrelevant.

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Ein Gewerbe führst du, wenn du einer selbständigen, auf Dauer ausgerichteten Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nachgehst.

Verkaufst du deine privaten Gegenstände, liegt dort wohl kaum eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter. Kaufst du diese Gegenstände jedoch mit dem Zweck sie für mehr Geld weiterzuverkaufen und tust du das nicht nur einmal, ist das ohne Frage eine gewerbliche Tätigkeit, die angemeldet werden muss.

Und Einkünfte aus gewerblichen Tätigkeiten sind in der Steuererklärung anzugeben.

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