Hallo Aaronstyle22,

zur Zeit gibt es in Deutschland noch keine Altersbeschränkung für Energydrinks. Wie hier schon mehrfach erwähnt wurde, gibt es lediglich einige Geschäfte, die diese Getränke nicht an Minderjährige oder erst ab 16 Jahren verkaufen, wie z. B. Müller.

Allerdings hat sich 2016 z. B. die Verbraucherorganisation Foodwatch und die SPD für eine Einführung einer Altersbeschränkung für Energydrinks in Deutschland ausgesprochen, da das schon in ein paar EU-Mitgliedsstaaten der EU der Fall ist. Dabei gab es sogar eine E-Mail Protestaktion der Verbraucherorganisation, an der sich angeblich schon 28.000 Menschen beteiligt haben. Es könnte also bald weiter diskutiert werden und möglicherweise auch hier eingeführt werden.

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Die Frage ist, ob eine Aufspritzung der Oberlippe die Lücken schließen würde. Das müsstest du mal mit einem Facharzt besprechen.

Generell kann ich dir aber sagen, dass man die Lippe dann regelmäßig aufspritzen muss und in den meisten Fällen die Lippe danach noch weiter eingefallen ist als davor. Ich würde mir das also gut überlegen.

Ich kann verstehen, dass dich das stört, aber schlecht sieht das wirklich nicht aus. Versuch vielleicht ansonsten deinen Mund einfach locker zu lassen, sodass er gar nicht erst ganz schließt. Und heutzutage kann man sich eine größere Oberlippe ja auch etwas hinschminken.

Liebe Grüße

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Hallo,

wegen Vortäuschen einer Staftat i. S. d. § 145d StGB kann grds. nur bestraft werden, wenn eine Täuschung und der Vorsatz dazu vorliegt. Allerdings kann es schwer sein, das nachzuweisen. Da ist es sehr sinnvoll, sich einen Anwalt zu nehmen oder zumindest mal eine Rechtsberatung zu machen, welche es schon zu niedrigen Preisen gibt. 

Andererseits muss die Gegenseite auch erst mal beweisen, dass deine Freundin in der Absicht gehandelt hat, eine Straftat zu begehen, um einen Strafbefehl zu veranlassen oder in einem gerichtlichen Verfahren zu überzeugen. Es gilt außerdem der Grundsatz dubio pro reo, was soviel heißt wie "im Zweifel für den Angeklagten". Wenn es also keine Anhaltspunkte für die Tat gibt, wird wahrscheinlich auch von der Strafverfolgung abgesehen.

Ich denke nicht, dass deine Freundin deswegen vor Gericht geladen wird, wenn es keine deutlichen Beweise gegen sie gibt und sie bereits ausgesagt hat. Um das Bußgeld kann man sich schwer drücken, aber falls das doch noch rechtliche Schritte nach sich ziehen sollte, nehmt bitte direkt einen Anwalt und spätestens dann, wenn sie doch vor Gericht aussagen sollte.

Um was für eine Beschädigung ging es denn genau?

Ich hoffe, das war etwas hilfreich und wünsche natürlich einen guten Ausgang des Sachverhalts!

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Bloße Gedanken sind nicht strafbar, das wäre ja unmenschlich.

Nach § 23 StGB ist der Versuch eines Verbrechens stets strafbar, der Versuch eines Vergehens allerdings nur, wenn es das Gesetz ausdrücklich bestimmt. 

Damit ein Versuch bestraft werden kann, muss ein Tatentschluss bestehen und unmittelbar zum Versuch angesetzt werden. Wenn der Täter schon einen Teil der Tathandlung vorgenommen hat, kann dies unproblematisch bejaht werden, ansonsten muss zwischen einem vollendeten und einem unvollendeten Versuch unterschieden werden und, ob der Täter freiwillig von der Tat zurückgetreten ist. Dazu gibt es verschiedene Theorien, die zu der Entscheidung darüber herangezogen werden müssen.

Nach der herrschenden Theorie setzt der Täter zur Tat an, wenn er nach seinen Vorstellungen der Tat Handlungen durchführt, die ohne zeitliche Zwischenschritte in die Erfüllung der Tat übergehen sollen, wenn er also die Schwelle zum "Jetzt geht's los" überschritten hat.

Beim Rücktritt, der nach dem Ansetzen zur Tat noch möglich ist, kommt es noch darauf an, ob der Versuch fehlgeschlagen ist.

Dies waren nur kurze Ausführungen aus dem Strafrecht dazu und ich hoffe, sie sind einigermaßen verständlich formuliert.

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Diese Annahmefrist dient dem Schutz des Antragenden. Dieser ist nämlich an den Antrag gebunden (§ 145 BGB), d.h. er kann die Leistung währenddessen keinem anderen anbieten. Der Wenn die Frist verstrichen ist, erlischt der Antrag (§ 146 BGB) und er kann ein neues Angebot machen, entweder an die gleiche Person oder an eine andere.

Beispiel:

Auf dem Flohmarkt sieht A ein altes Regal, für das er Interesse hat. Er fragt den Verkäufer V nach dem Kaufpreis. Dieser antwortet " Ich biete es Ihnen für 10 € an" (Antrag bzw. Angebot). Nun möchte A es sich noch einmal überlegen und daher bestimmt V für die Annahme eine Frist von einer Stunde nach § 148 BGB. Die Frist dient hier dem Schutz des V, da dieser sein Regal loswerden möchte und deswegen nach Ablauf der Frist an andere Personen verkaufen kann.

Ich hoffe, das war soweit verständlich.

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Hallo Tek2ng,

wenn die Seite damit Urheberrechte verletzt, wovon bei kostenlosen Streams auszugehen ist, ist es nun illegal, das hast du richtig erfasst. 

Es geht auch nicht darum, den Betreiber der Seite abzumahnen, da dieser meist nur sehr schwer zu finden ist und das hat mit der Strafverfolgung von Privatpersonen nichts zu tun. Es kann anhand von IP-Adressen nachverfolgt werden, wer welche Seite wie lange besucht hat und damit ggf. gegen Urheberrechte verstoßen hat. 

Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei jeder erwischt wird, ist natürlich nicht sehr groß, aber wenn du das Risiko nicht eingehen willst, hohe Summen zahlen zu müssen, würde ich dir dringend davon abraten, solche Seiten zu nutzen.

Illegal ist es nun ohne Zweifel.

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Hallo frageblabla12,

durch Umfragen Geld zu verdienen funktioniert durchaus, allerdings sind die Provisionen sehr gering. Es ist daher, meiner Meinung nach, eher ein geldwerter Zeitvertreib.

Riskant ist eine solche Tätigkeit nur, wenn sie nicht angemeldet ist, was leider die meisten nicht tun, da sie es entweder nicht wissen oder schlicht keine Lust dazu haben. 

Ordnungsgemäß stellt das eine freiberufliche Tätigkeit dar und muss beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Außerdem muss das in der jährlichen Einkommenssteuererklärung festgehalten werden. Zudem sollte man noch beachten, dass sich teilweise Veränderungen bei der Krankenversicherung ergeben können, was in so einem Fall aber eher unwahrscheinlich ist. 

Ich hoffe, ich konnte dir hiermit helfen.

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Kurz und knapp: was Lehrer dürfen und tatsächlich tun sind meist zwei komplett verschiedene Dinge. 

Aber, wie du hier schon mehrfach zu hören bekommen hast, sitzen die eben am längeren Hebel und du solltest unnötigen Stress vermeiden. Wenn du am Ende zum Direktor musst, wird dieser wahrscheinlich eher dem Lehrer glauben und zustimmen als dir. Zudem hast du doch gar keinen Grund zu diskutieren oder auszurasten. Wenn du nicht möchtest, dass der Lehrer dich fördert (was sicher nur seine Absicht ist), dann teile ihm das ganz normal mit und dann hat sich das erledigt.

Von der Schule verweisen darf er dich natürlich deswegen nicht. Oder meinst du mit dem Verweis, dass er dich aus dem Unterricht schickt? Falls ja, darf er das durchaus tun, wenn jemand seinen Unterricht stört.

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Im Allgemeinen muss auf einen Abstand der Mülltonnen zur Grundstücksgrenze von einem halben Meter geachtet werden. Wenn wirklich ein extremer Gestank von den Mülltonnen ausgeht oder sich sogar Ungeziefer drum herum ansammeln, dann kannst du dich mit dem zuständigen Bauamt und Umweltamt in Verbindung setzen, um eine Lösung zu suchen.

Du hättest dann außerdem einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB gegen deine Nachbarn, da eine Störung deines Eigentums stattfindet. Dabei wendest du dich am besten an die Nachbargemeinschaft und forderst sie mit einer Frist von 14 Tagen dazu auf, die Mülltonnen zu beseitigen oder eben den Gestand durch sonstige Mittel zu beseitigen. Zur Durchsetzung ist natürlich ein Anwalt hilfreich. Es ist aber auch möglich, dass die Aufstellung der Mülltonnen geduldet wird.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

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Hallo,

so wie sich das für mich anhört, ist deine innere Unruhe psychisch bedingt und hat evtl. mit der Angst davor zu tun, was in Zukunft kommt und, dass die Zeit zu schnell vergeht und du womöglich nicht genug mitnehmen kannst. Ich denke nicht, dass du dich wirklich alt fühlst, sondern eher unsicher und ängstlich über deine Zukunft bist und du nicht wirklich weißt, wie du das einordnen sollst. 

Ich kann dich beruhigen, solche Gedanken und Gefühle wie Zukunftsängste sind in dem Alter normal. Wenn das aber natürlich ein größeres Ausmaß nimmt und dich z.B. in deinem alltäglichen Leben einschränkt oder behindert, solltest du ggf. mal einen Psychologen aufsuchen.

Ansonsten solltest du Entspannungstechniken, wie Yoga, Meditation, Progessive Relaxation o.ä. nutzen, das kann Wunder wirken. Habe es selbst lange nicht geglaubt. Was auch hilft, ist dir gerade nicht so viele Gedanken über die Zukunft zu machen. Du lebst jetzt, in der Gegenwart, und da solltest du präsent sein. Wenn du nicht präsent bist, wirst du dir genau das irgendwann vorwerfen, da genau das im Endeffekt ungenutzte Zeit ist, die an dir vorbei zieht und davor hast du doch Angst oder nicht? Genieße dein Alter, bevor du Verantwortung übernehmen musst und koste es aus. Die Möglichkeiten, die das Alter mit sich bringt, wirst du später nie wieder haben!

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Das kommt darauf an, ob der Vertragspartner trotzdem weiß, mit wem er den Vertrag abgeschlossen hat (essentialia negotii), also ob es auch in dessen Willen geschah oder nicht. 

Rechtsverbindlich und zulässig ist die Unterschrift mit einem Künstlernamen, wenn die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht (BGH NJW 1996, 997).

Wenn dem Vertragspartner gar nicht klar ist, mit wem er da einen Vertrag abgeschlossen hat, du ihn also getäuscht hast, kann er ihn anfechten und du dich ggf. wegen Urkundenfälschung strafbar machen.
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Wie bekomme ich einen flachen Bauch trotz Normalgewicht?

Weiter abnehmen will und brauche ich nicht. Dennoch frage ich mich wie ich dann einen "flachen/flacheren" Bauch kriegen soll da gerade hier doch nur abnehmen hilft, oder?

Gezieltes Abnehmen an einer Körperstelle geht nicht, Message angekommen. Ganzheitliches Abnehmen ist der Weg. Toll.

Nur was tun, wenn man trotz Normalgewicht einen Bauchumfang von etwa 87 cm hat (gemessen an der dicksten Stelle)? Weiteres Abnehmen führt mich nur ins Untergewicht. Das kanns doch nicht sein, oder?

Da ist eben dieses unliebsame Polster in der unteren Bauchgegend... Ich bin damit sehr unzufrieden. Trage auch großteils nur noch High-Waist Hosen die das etwas kaschieren.

Und nein bitte kommt mir nicht mit "lerne dich selbst zu lieben". Ich hasse meinen Körper nicht, dennoch empfinde ich meinen Bauch nunmal als "Problemzone". Ich fühle mich momentan damit unwohl. Ich möchte mich ja nicht ins Untergewicht hungern sondern effektiv etwas für meinen Körper tun. Damit ich mich wohl fühle.

Ich gehe momentan fast täglich auf den Crosstrainer für mind. eine halbe Stunde bis Stunde. Erzeuge bei der Kalorienaufnahme auch keinen Überschuss. Werde demnächst anfangen u.a. Bauchübungen, Zumba und Co. mit "ins Programm" aufzunehmen.

Muskelaufbau wird meinen Bauch ja aber auch nicht "flach(er)" machen, sondern lediglich die Muskeln unterhalb des Fetts stärken, oder?

Was kann ich noch tun?

P.s.: Ich bin weiblich, 165 cm groß und wiege 57 kg

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Muskelaufbau kann deinen Bauch durchaus flacher machen! Es ist nämlich, entgegen eines weit verbreiteten Irrtums, nicht so, dass du dabei Fett in Muskeln umwandelst. Vielmehr werden die Fettzellen dünner während sich die Muskelzellen beim Krafttraining verdicken. Vorausgesetzt die Ernährung passt, natürlich. 

Ich würde dir daher zu einem gezielten Bauchmuskeltraining raten, z.B. Sit-Ups für die oberen Muskeln und Klappmesser für die unteren. Im Internet findest du sicher auch neuere und abwechslungsreichere Übungen. 

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Ich finde es zwar nicht optimal, aber das kannst du. Bei farblich auffälligen Haaren passt etwas farblich schlichteres meist besser.

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Außerdem schreibt man "beruflich" vor Gymnasium klein, also: berufliches Gymnasium.

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Das schreibt man klein ("dreiwöchig"), da es sich, wie unten schon erwähnt, um ein Adjektiv handelt. Ich würde dir außerdem empfehlen, deinen Satz in "hiermit bewerbe ich mich bei Ihnen für ein dreiwöchiges Praktikum" umformulieren.

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Urheberrecht verletzt du damit nicht, jedoch verstößt es gegen § 22 1 KunstUrhG, wenn du Abbildungen einer erkennbaren Person ohne ihr Einverständnis veröffentlichst. Das kann wiederum zu Schadensersatzansprüchen seitens des Abgebildeten führen.

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Ich persönlich finde das Thema Burnout sehr interessant, da es heutzutage immer mehr Menschen betrifft. Ausbauend könnte man auch noch die Depression hinzuziehen, die dem Burnout sehr ähnlich ist. Damit sollte man locker auf 10 Seiten kommen.

Ich hoffe, das hilft dir weiter!

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Bereite dich gut vor, sei frühzeitig da und unterhalte dich dort am besten mit Freunden, Vereinsmitgliedern, Familie etc. Das hilft mir z.B. enorm, die Aufregung fallen zu lassen, da eine Unterhaltung sehr ablenken kann.

Ansonsten kannst du versuchen, deine Anspannung zu lindern, indem du zehn Sekunden alles anspannst und die Luft anhältst und danach wieder locker lässt und ganz tief durchatmest. Diesen Vorgang kannst du beliebig oft wiederholen.

Des Weiteren wünsche ich dir viel Erfolg!

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