Das Studium im Polizeidienst endet mit dem Bachelor. Damit ist der Weg in den Höheren Dienst ab A9 (Kommissar) eröffnet. Wenn der Master noch draufgesetzt wird, ist der Wechsel in den Gehobenen Dienst (A13 aufwärts) eröffnet. Selbstverständlich gilt das auch für das Zweite Juristische Staatsexamen.

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Strafbar wäre das nicht, solche Komiker sind denen bekannt. Da stehen die drüber. Das lernen sie auf der Polizeischule.

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Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod.

Geschäftsunfähigkeit von 0 bis 6 Jahre. Dauerhaft Geistesgestörte sind geschäftsunfähig. Rechtsgeschäfte sind unwirksam.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit von 7 bis 17 Jahren

...nur rechtlichen Vorteil

... erlaubtes Gewerbe betreffen

... Taschengeld bezahlt werden

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Die Forderung auf Rückabwicklung ist, soweit nicht Schadensersatz geschuldet ist, ohnehin zum jetzigen Zeitpunkt unberechtigt.

Erfasst wären ohnehin allenfalls Mängel und keine reinen Verschleißerscheinungen.

Wenn du schreibst "mit Kaufvertrag", gehe ich davon aus, dass ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde. Dann wird dort die Klausel "unter Ausschluss der Gewährleistungsrechte" formularmäßig enthalten sein. Dann hat der Käufer die Katze im Sack, d.h. auf eigenes Risiko erworben. Jedwede Rechte auf Nachbesserung, Kaufpreisminderung oder sogar Rückabwicklung wären ausgeschlossen.

Häufig wird auch nur die Klausel "gekauft wie gesehen" vereinbart. Dann gilt der Gewährleistungsausschluss nicht für äußerlich nicht zu erkennende Mängel. Ansonsten gilt das Vorgesagte.

Enthält der Vertrag keine der vorgenannten Klauseln gilt, ebenso wie beim rein mündlichen Vertrag, dass der Käufer Dir den Mangel anzeigen muss, dieser müsste auch (vom Käufer zu beweisen) schon bei Übergang des Motorrades auf den Käufer vorgelegen haben und Dir wäre Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Erst wenn diese wiederholt scheitert, unmöglich oder aus Deiner Sicht unzumutbar wäre, kommt eine Rückabwicklung überhaupt in Betracht.

Das Ganze gilt natürlich nicht bei Betrug (arglistige Täuschung), aber den Fall hast Du natürlich weder angesprochen, noch im Auge.

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Durchschnittlich liegen 9950 Lose im Topf ( bei den ersten 50 Zügen mehr, bei den zweiten entsprechend weniger ), da die Nieten ja nicht wieder aufgefüllt werden.

500:9950x100=5,025%

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Bei einer nicht ausreichenden Leistung im Halbjahreszeugnis muss vor einer nicht ausreichenden Note im Versetzungszeugnis nicht gewarnt werden. Allerdings wäre ein Ungenügend im vorliegenden Fall, wenn es versetzungsrelevant wird, anfechtbar. Schriftliche und mündliche Leistungen zählen mindestens je zur Hälfte. Schriftlich Vier und mündlich Sechs können zusammen nicht schlechter sein, als Fünf.

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Ein solches Ranking gibt es nicht. Wenn es eins gäbe, wäre Hagen sicherlich ganz weit vorne. Wenn man von der Autobahnabfahrt ins Zentrum fährt, begegnen einem nur graue Industriegebäude. Aber diese Städte  im Pott waren in den 50ern und 60ern die Lebensversicherung der Republik.

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