Darf man das in einer Geschichte schreiben?
Darf man ein Marken und Lieder in einer Geschichte erwähnen? Oder ist es gegen den Urheberrecht?
Z.B. Er trug Marken von Adidas
Ryuko
3 Antworten
Generell ja.
Der Grund, warum das große Filmstudios nicht machen ist ganz simpel: Warum sollten sie gratis Werbung für eine Marke machen, wenn andere Marken sie fürs Zeigen der Markenlogos bezahlen?
Das wäre nicht gegen das Urheberrecht, aber im Zweifel gegen das Markenrecht.
Generell über eine Marke zu schreiben ist erlaubt, hierbei solltest du aber in keinem Fall wertend sein oder irgend eine Aussage zur Qualität der Produkte machen. Im allgemeinen ist es ratsamer eher keine realen Markennamen und Produkte zu nennen, denn auch wenn man gegen ein Gesetz verstößt, kann sich jemand immer noch auf die Füße getreten fühlen und im Zweifel dagegen klagen.
LG
Der FS klingt für mich sehr jung, von daher würde ich immer eher von Dingen die potentiell für Winkeladvokaten interessant wären abraten. Auch wenn man vermutlich im Zweifel Recht bekommen würde, ist es den Stress in den meisten Fällen nicht wert.
Du meinst also, dass man, wenn man jung ist, seine Rechte weder kennen noch "nutzen" sollte? Interessant.
Nein, jetzt verstehst du mich falsch :'D
Ich meine schlicht und einfach, dass man, gerade wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, möglichst nichts tun sollte, was rechtlich zwar im Zweifel erlaubt, aber dennoch angreifbar wäre. Genau mit so etwas habe ich schon genug Erfahrungen gehabt, typische Abmahnkanzleien suchen sich sehr gerne junge Leute aus, die ihre Meinung irgendwo im Internet äußern, um ihnen dann Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Schmähkritik zu unterstellen oder gar zu behaupten, dass es aufgrund ihrer Kritik zu finanziellen Einbußen gekommen wäre.
Solche Leute bauen eben gerade darauf, dass man Angst bekommt und unbedacht eine Unterlassungserklärung unterschreibt, Schmerzensgeld zahlt oder ähnliches. Gerade in den letzten Jahren wird so etwas zu einem immer größeren Problem und im Zweifel läuft es oft leider darauf hinaus, dass man tatsächlich vor Gericht (wenn auch ggf. schriftlich) belegen muss, dass die eigenen Äußerungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt waren. Durch die Aufrufung eines überzogenen Streitwerts bringt man das Ganze dann meist auch noch vors LG, so dass Anwaltszwang besteht und – wenn die Person sich keinen Anwalt leisten kann und vergisst Prozesskostenhilfe zu beantragen – Versäumnisurteil ergeht.
Hier geht es aber weder um irgendwelche Möglichkeiten, etwas zu unterstellen noch um etwas, "was rechtlich zwar im Zweifel erlaubt, aber dennoch angreifbar wäre." Und "Abmahnanwälte" haben auch nicht wirklich die Möglichkeit, solche Dinge zur Anzeige zu bringen.
Aussagen wie
Er trug Marken von Adidas
sind so oder so unbedenklich. Sonst könnte in keinem Film die Marke eines Fahrzeuges erkennbar sein. Wäre etwas unrealistisch, gell.
Eben deshalb sollte man seine Rechte kennen und keine Aussagen treffen wie
Im allgemeinen ist es ratsamer eher keine realen Markennamen und Produkte zu nennen,
Und
Schmerzensgeld
ähem
Also darf ich nicht eine Meinug für die Marke schreiben?
Ja, darf man. Und zwar ohne Einschränkung. Der Gangster kann auch BMW fahren. Seine Holde kann Prada tragen und sagen, dass sie Gucci sch*** findet. Und der Sohnemann kann EAV hören und eine Textzeile aus "Ba,Ba, Banküberfall" mitgröhlen.
Da liegt kein Verstoß gegen ein Urheberrecht vor, keines gegen Markenrechte und auch die freie Meinungsäußerung ist hilfreich, wenn es um Bewertungen (von Buchcharakteren) zu Marken geht.
Ja und?