Lehrer unterstellt mir ich hätte was kaputt gemacht?

4 Antworten

Hallo notyoutbh,

um "raus reden" darf es Dir gar nicht gehen, denn "raus reden" ist das, was die Jungs grad tun ... . "Raus reden" wäre, wenn man versucht, etwas, das man angestellt hat, von sich weg und auf jemand anderen zu schieben. Du bzw. Ihr hingegen wollt nicht ungerechtfertigt verdächtigt und in Regress genommen werden, sondern dass die Wahrheit Recht behält und bekommt.

Wenn nach Euch noch jemand mit dem Instrument gespielt hat, dann konnte es zum Zeitpunkt Eurer Rückgabe noch nicht kaputt gewesen sein. Sonst wäre nämlich das erste, was jemand, der ein kaputtes Instrument in die Hand bekommt, tun müsste und würde, dass er hergeht und sagt "ähm Frau Lehrerin, die Trommel, die sie mir grad gegeben haben, ist kaputt".

Des weiteren bin ich mir sicher, dass Deine Freundinnen bezeugen können werden, dass Ihr die Instrumente in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben habt. Es ist Aufgabe der Lehrerin, solche Dinge bei Rücknahme zu kontrollieren. Wenn sie sie von Euch ohne Beanstandung zurückgenommen hat, dann ist das schonmal eine klare Aussage. Bzw. umgekehrt, wieso ist es dann, wenn Ihr es gewesen wärt, nicht bei der Rückgabe beanstandet worden??

Kommt als Freundinnen dem Ganzen möglichst rasch zuvor und packt den Stier bei den Hörnern an. Redet gleich von selbst (und absolut empört) mit Euren Eltern und schließt Euch auch mit den Freundinnen und deren Eltern untereinander zusammen, um einheitlich und abgestimmt vorzugehen.

Wenn die Schule nicht beweisen kann, dass Ihr es wart, indem das z.B. bei der Rückgabe festgestellt wird, dann ist das unter Umständen sogar falsche Verdächtigung bzw. Üble Nachrede, wo Eure Eltern das Recht haben, ebenfalls eine Anzeige zu stellen. Wenn man was behauptet, dann muss man es auch beweisen können. Und wenn die Jungs nach Euch die Trommel hatten und nicht sofort, als sie die ausgehändigt bekommen haben, reklamiert haben "Moment, die ist kaputt", dann sind wir eben bei meinem Satz oben:

Wenn nach Euch noch jemand das Instrument bekommen und nicht sofort beanstandet, sondern noch damit gespielt hat, dann konnte es zum Zeitpunkt Eurer Rückgabe noch nicht kaputt gewesen sein.

Viel Erfolg und liebe Grüße 🙂

notyoutbh 
Fragesteller
 01.12.2022, 13:09

Dankeschön für deine Antwort👍

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Ralph9  01.12.2022, 13:33
@notyoutbh

Hallo notyoutbh,

Bitte, sehr gern. 👍

Wie gesagt:

  • Ihr habt die Instrumente ordnungsgemäß behandelt und anschließend zurückgegeben, das könnt Ihr gegenseitig bezeugen.
  • Bei der Rücknahme durch die zuständige Lehrkraft gab es offenbar keine Beanstandungen; die Kontrolle bei Rücknahme ist eben deren Aufgabe, Verantwortung und am Ende auch Haftung.
  • Die Instrumente wurden anschließend erneut ausgegeben und nochmals bespielt. Offenbar hat also jemand anderer nicht sofort bei Erhalt des betroffenen Instruments reklamiert, dass es kaputt wäre – was auch er wiederum hätte tun sollen und müssen, wenn es so gewesen wäre.
  • Wenn also nach Euch noch jemand mit dem Instrument gespielt hat, dann konnte es zum Zeitpunkt Eurer Rückgabe noch nicht kaputt gewesen sein. 
  • Damit spricht dem Anschein nach alles dagegen, dass Ihr es gewesen seid.
  • Wenn die Schule Euch trotzdem beschuldigt, obwohl Ihr offensichtlich nicht die Verursacherinnen sein könnt, dann muss die Schule versuchen, ihre Beschuldigung zu beweisen; und da stellt sich dann insbesondere die Frage, wieso die zuständige Lehrkraft die Instrumente von Euch ohne Beanstandung zurückgenommen hat => auch dadurch verschiebt sich die Haftung deutlich auf den, der die Rücknahme und Kontrolle durchgeführt hat (damit am Ende auf die Schule): Wenn es Beanstandungen geben sollte, dann müssen die bei Rücknahme festgestellt werden; und nicht erst irgendwann deutlich später nach erneuter Verwendung des Instruments durch jemand anderen.
  • Wenn die Schule Euch weiterhin beschuldigt, aber den Beweis Eurer Urheberschaft nicht erbringen kann (was extrem schwierig werden dürfte, nachdem es zum einen keine Beanstandung bei der Rücknahme gab, die Instrumente nach Euch nochmals ohne Beanstandung ausgegeben wurden und auch nochmals verwendet wurden und da Ihr gegenseitig bezeugen könnt, dass Ihr die Instrumente in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben habt), dann kann das - wenn wir über eine Anzeige reden - den Straftatbestand der "Üblen Nachrede" erfüllen. Aber da Ihr vermutlich alle noch minderjährig seid, wären solche Schritte - wenn nötig - dann Sache Eurer Eltern.

Deswegen mein Tipp wie gesagt: "Packt den Stier bei den Hörnern, schließt Euch als Freundinnen und mit Euren Eltern gemeinsam zusammen und geht dann einheitlich und abgestimmt gegen die Behauptungen der Schule vor.

Denn nach dem, was Du geschrieben hast, wird die Schule sich extrem schwer tun zu erklären, warum Ihr verantwortlich sein solltet, wenn es bei der Rücknahme keine Beanstandung gab, das Instrument dann nochmals und wiederum ohne unverzügliche Beanstandung ausgegeben und dann zunächst auch nochmals verwendet wurde. Und wenn die Schule all das nicht absolut schlüssig erklären kann, dann sollen sie aufhören, Euch ungerechtfertigt zu beschuldigen, und sollten Euch um Entschuldigung bitten.

Viel Erfolg und liebe Grüße 🙂

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Mach dir keine Sorgen. Wie alt bist du? Selbst wenn ihr die Trommel kaputt gemacht hättet (was nicht so ist) wäre das nicht so schlimm. Manche Sachen gehen nun mal bei der Benutzung kaputt. Dafür haben eure Eltern eine Haftpflicht Versicherung. Lass das deine Eltern klären, die werden sich darum kümmern. Dir droht in keinem Fall eine Strafe. Ich finde die Vorgehensweise der Schule allerdings extrem fragwürdig.

Ganz ruhig bleiben. Erklärt es genau so und fertig. Niemand darf euch einfach ohne Beweise eine Strafe aufbrummen. Da eure Eltern auch informiert werden, können die das klären.

mitgegangen-mitgefangen-mitgehangen heißt es immer so.

Eine gemeinschaftliche Verdächtigung ist schon dreist seitens der Lehrerin.

Die Eltern sollten ja eine Privathaftpflicht haben. Wer der Täter ist, weiß ich ja nicht.

Sonst Verletzung der Aufsichtspflicht von der Lehrerin ?