Güteverhandlung anberaumt in Räumungsklage, kann ich diese wegen Aussichtslosigkeit abwenden

nun ist die nach ZPO vorgeschriebene Güteverhandlung anberaumt worden, kann ich, die Klägerin, diese abwenden, da die Beklagte bereits bei einer eidesstattlichen Versicherung angegeben hat, dass sie zahlungsunfähig ist. Ich soll persönlich erscheinen. Die Mieterin schuldet mir inzwischen über 4 Monatsbruttomieten, das Vertrauensverhältnis ist zerrüttet, jegliche Güteverhandlung meinerseits völlig abzuweisen, da sie alle Chancen hatte, seit 2012, sie hat weder der Kündigung widersprochen, noch den Mahnbescheiden, noch den Vollstreckungsbescheiden, sie arbeitet auf Zeit und hat jetzt nur lapidar mitgeteilt - dem Gericht, dass sie sich der Klage zur Wehr setzen wird und Antrag beim Sozialreferat eingereicht hat. Sie fährt einen Mercedes habe dafür Zeugen und zahlt ihren Teil der Miete nicht seit Januar 2013, mit dem Hinweis auf Mängel, mich lässt sie nicht in die Wohnung um diese zu prüfen, bzw. Handwerker können nicht kommen, da sie nur Zeit von 8-9 und Samstag Sonntag gewährt. dies liegt dem Gericht alles vor. Ich kann diese Person nicht mehr sehen vor Gericht, wieso entscheidet der Richter nicht nach Aktenlage. Kann ich beantragen - jetzt, die Güteverhandlung zurückzunehmen, wegen bewiesener Zahlungsunfähigkeit der Beklagten - Beweis Vermögensauskunft vom Gerichtsvollzieher. Oder muss ich, ein Gesandter oder ein beauftragter RA dorthin? Ich finde das bei dieser Aktenlage unzumutbar, auch gesundheitlich.

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rechtskräftiger Vergleich vor dem Amtsgericht, Klägerin hält sich nicht dran...was tun?

wir (die Klägerin und ich) haben einen rechtskräftigen Vergleich vom Amtsgericht von einer Richterin entschieden vorliegen. Nun hält sich die Klägerin nicht an die im Vergleich bestimmten Zahlungen ... desweiteren war dieser Vergleich aussergerichtlich, es fand keine Verhandlung statt. Meine Anwältin hat trotzdem eine Verfahrensgebühr erhoben und eine "Vergleichswgebühr"; nach meiner Meinung hat gar kein Verfahren stattgefunden. Was ist zu tun? Muss ich nun meinen part trotzdem erfüllen obwohl die Gegenseite ihren part nicht erfüllt hat und was kann ich tun? Kann die Anwältin in der gleichen Sache nachhacken? Ich habe im Prinzip auch keine Lust die Anwaltsgebühren zu begleichen (derzeit, da die angelegenheit unzufriedenstellend verlaufen ist). Die Klägerin ist meine Mieterin, die die Miete kürzte um 30% Fenster moniert hat, ich ihr nun 2 Fenster und ein Bad angeboten habe, sie mir jedoch schriftlich mitteilte, dass sie nur von 8-9 und Samstag und Sonntag Zeit hat. Für mich ist und war das arglistige Täuschung und Vorsat z nur um weniger Miete zahlen zu müssen. 10% Abzug sind nun lt. Vergleich p.M. bewilligt und sie musss mir den Rest zurückzahlen. Ausserdem habe ich vor ein paar Tagen gesehen dass die ganze Wand in der Toilette durchnässt ist, dies hat sie mir nicht gemeldet, hier möchte ich Schadenersatz einfordern.

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Räumungsklage gewonnen, Berufungsfrist vorbei, Mieterverein schreibt im Namen der Beklagten und fordert Schadenersatz wegen nicht erlaubter Untervermietung?

Ihr Lieben, der Räumungsprozeß gegen meine Exmieterin ist gewonnen und die Berufungsfrist abgelaufen, nun geht es an die Zwangsvollstreckung, habe heute ein Schreiben des Mietervereins der Beklagten erhalten in welchem steht, die Beklagte hätte intensiv eine neue Wohnmöglichkeit gesucht und "voraussichtlich" könne sie Ende Okt. ausziehen, und die Bitte bis dahin von einer Zwangsräumung abzusehen. Ausserdem wird nochmals wie schon in zwei Schreiben im Vorfeld Schadenersatz gefordert, für nicht erlaubte Untervermietung in der Vergangenheit. Im Urteil steht hierzu, dass die Beklagte die Möglichkeit gehabt hätte, die Erlaubnis einzuklagen, dies jedoch nicht getan hat, jjetzt verlangt sie über den Mieterverein Schadenersatz, obwohl das Urteil klipp und klar beinhaltet, dass ich ein Recht auf die Klage hatte, die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug rechtens war usw. Der Mieterverein schreibt widerholt, dass eine gütliche Einigung denkbar wäre im Hinblick auf alle gegenseitigen Forderungen.... Ich habe im Prinzip überhaupt keine Lust und sehe keine Notwendigkeit mich mit dem Mieterverein (da es kein Mietverhältnis seit der wirksamen fristlosen Kündigung gemäß Urteil mehr gibt), auseinanderzusetzen und empfinde dieses Vorgehen als weitere Nötigung. Der Mieterverein schreibt. " Könnte man sich einigen?"

Was sagt ihr hierzu - wie würdet ihr reagieren?

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Räumungsklage Klage auf Räumung und Herausgabe und Zahlungsklage - was ist mit weiteren kombilnierten Klagen - ist das gestattet?

ich weiß nicht ob diese Frage hier erlaubt ist, ich frage trotzdem und hoffe auf brauchbare Antworten und gleich vorab - ja ich war schon beim Vermieterverein, der nur Interesse am rekrutieren neuer Mandanten für seine Kanzlei hatte und beim Haus- und Grundbesitzerverein, der auf meine Bitte an Ostern einen Anwortbrief auf den Brief des Mietervereins zu schreiben sagte: Wir haben leider keine Zeit!" Somit wendi ich mich immer wieder an Euch, denn hier habe ich die besten Tipps bekommen. Also, ich habe heute zu meinem den fleissigen Lesern/innen bekannten Fall die Räumungs- und Zahlungsklage ausgearbeitet, mit Begründung und Rechtlicher Würdigung nun meine Frage: ich würe gern noch die anderen Punkte, Falsche Selbstauskunft, mit Beweis und andere Vertragsverletzungen z.B. sich wiederholende unerlaubte Gebrauchsüberlassung unter Vorlage der Abmahnungen hinzufügen; kann mir emand sagen, wie ich dies juristisch einwandfrei in die Klage einfügen kann, oder könnte es passieren, dass deswegen die Klage abgewiesen wird? Danke. Und a, ich mache das ohne Anwalt, denn ich habe nur zwei Wohnungen vermietet und kann nicht ständig die teuren Anwälte zahlen, in zweiter Instanz muss ich dann einen Anwalt nehmen, was dann ggf. auch erfolgt.

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