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Motorrad nach Unfall reparieren lassen?

Hallo!

Ich hatte einen Unfall mit meiner MT-09 (RN43), bei dem mir die Vorfahrt genommen wurde. Vorab, ich habe keine Schuld.

Ich habe heute das Gutachten bekommen, in dem der Schaden inkl. MwSt und Arbeitslohn auf 6.214,41€ festgelegt wurde. Der Wiederbeschaffungswert beträgt laut Gutachter 8750,00€.

Ich habe keinen Restwert erhalten, da in dem Gutachten steht, dass ein Reparaturauftrag unterzeichnet wurde (wurde er allerdings nicht). Ich habe daraufhin die Werkstatt angerufen und gefragt, wieso dies so auf dem Gutachten steht, woraufhin er meinte, dass er es ohne Auftrag nicht hätte zerlegen dürfen, sodass der Gutachter sein Gutachten machen kann.
Nach einem kurzen Gespräch wurde er auch unfreundlicher und meinte zu mir, dass er dann eben den Gutachter nochmal kommen lässt, es dann auf einer Restwertbörse angeboten wird, um den Wert zu ermitteln und er es dann wieder zusammenbaut und ich es am Dienstag abholen soll.

Meint ihr, dass das Motorrad so oder so repariert wird oder es auch ein wirtschaftlicher Totalschaden sein könnte und die Gegnerversicherung mir die Option gibt, den Wiederbeschaffungswert minus den Restwert auszahlen zu lassen.

Vielleicht kann ja auch jemand den Restwert schätzen. Ich füge gleich ein paar Bilder ein :)

Danke im Voraus!

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Hagelschaden, Teilkasko: Auszahlung, Reparatur, Neukauf?

Hallo, mein Auto (Mazda CX-5) wurde durch einen Hagelschaden ordentlich in Mitleidenschaft gezogen. Viele hundert Dellen - nicht zu zählen. Aber kein Lackschaden. Sachverständiger: Wirtschaftlicher Totalschaden. Er holte ein Angebot in Höhe von etwas über 10.000 EUR auf einer Restwertbörse ein. Da ist meine erste Frage: ist die Ermittlung des Restwerts wirklich so einfach? Im Internet liest man dazu Unterschiedliches. Mal steht da was von drei Angeboten, dann vom allgemeinen Marktwert usw. Reparaturkosten hatte er auch bei etwa 10.000 EUR angesetzt, dabei aber einige Dinge außer Acht gelassen (einige Teile und viel zu niedriger Stundensatz). Reparieren lassen möchte ich das Auto nicht, da dabei Teile ersetzt werden müssten usw. und es dadurch auch an Wert verlieren würde. Autohaus und Gutachter rieten mir zum Kauf eines Neuwagens. Klar, das Autohaus hat daran Interesse. Und ob so ein Gutachter nicht ggf. auch über zig Ecken der Käufer des Autos über die Restwertbörse wäre und somit eigene Interessen verfolgt - wer weiß. Ich würde meinen: Ich fahre das zerbeulte Auto weiter und nehme das Geld. Wenn ich es in 10 Jahren verkaufe, ist es natürlich keine 10.000 EUR mehr wert - aber ein neues gleichwertiges Auto verliert ja auch an Wert, während die Beulen im Alter immer mehr an Bedeutung verlieren. Sehe ich da etwas gänzlich falsch? Lasse ich da etwas außer Acht?

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