Erinnerungswert 1Euro bei abschreibungsrechnung einbeziehen?
Guten Abend,
Mir bereitet der Erinnerungswert etwas Probleme:
1.)Wann schreiben ich auf einen Erinnerungswert 1Euro ab, und wann auf 0Euro?
hab nur diese Definition gefunden: Wirtschaftliche Nutzdauer<technische Nutzdauer.
2.)Angenommen ich schreibe ein Anlagegut Wert 2000Euro netto linear über 2 Jahre mit Erinnerungswert 1Euro ab. Ist Mein Abschreibungsbetrag dann 999,5Euro oder 1000Euro? Muss ich diesen einen Euro bei meiner Rechnung beachten oder ist er so unwesentlich, dass ich ihn daher zaubern kann?
vielen Dank und schönen abend
5 Antworten
Wenn man einen Erinnerungswert von 1 Euro als Buchwert stehen lassen möchte, schreibst man logischerweise nur 1.999 Euro ab.
Sinn dieser Vorgehensweise ist, dass erkennbar ist, dass ein eigentlich (nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) bereits abgeschriebenes Anlagegut, welches aber weiterhin im Betriebsvermögen vorhanden ist, auch weiter in den Büchern geführt wird. Das ist aber heutzutage auch in der Regel so ersichtlich, ohne dass es einen Erinnerungswert bedarf. Die meisten Buchhaltungsssoftwareprogramme führen unabhängig von der Finanzbuchführung ein Anlagenverzeichnis, aus dem die vorhandenen Wirtschaftsgüter ebenfalls ersichtlich sind.
In dem Beispiel beträgt das Abschreibungsvolumen insgesamt 1.999 Euro und wird anteilig auf die beiden Jahre verteilt.
Wenn auf Erinnerungswert abgeschrieben werden soll, schreibe ich im letzten AfA-Jahr eben einen Euro weniger ab.
Bei mir gibt es pro Bilanzposition nur eine Anlagen-Gegenstand mit Erinnerungswert, die anderen sind alle auf Null abgeschrieben, in der Bilanz steht dann die Position mit 1.- Euro. Ich finde es blödsinnig z.B. sieben Anlagen-Gegenstände bis auf Erinnerungswert 1.- abzuschreiben, dann würden ja in der Bilanzposition 7.- Euro stehen.
Wenn du etwas für 2.000 Euro kaufst, schreibst du es wie vorgeschrieben ab, bis 1 Euro übrig bleibt.
Dieser bleibt als Erinnerungswert stehen, bis das Anlagengut verschrottet oder verkauft wird.
Dann wird der eine Euro auch abgeschrieben.
Erstes Jahr 1.000€ und im zweiten Jahr 999€.
0€ erst, wenn das Anlagegut auch nicht mehr im Eigentum des Unternehmens ist.
meinte natürlich 2000Euro für 2.)
vielen dank! schreibe ich im letzten nutzungsjahr ein euro weniger ab oder geht es von beginn an in die kalkulation. Wie in meinem beispiel bei der linearen abschreibung?