Medizinrecht – die meistgelesenen Beiträge

Was kann ich machen wenn Ärzte mir ein lebensnotwendiges teureres Medikament verweigern?

Ich bekam das Medikament im Krankenhaus, weil ohne das Medikament nichts anderes bei mir wirkt wie es soll, ich bekommen das Medikament weiterhin vom behandelnden Arzt. Andere Ärzte haben sich geweigert mir dieses Medikament zu verschreiben, vermutlich weil es teurer ist, andere Medikamente alleine würden mir auf Dauer schwere Folgeschäden zufügen und mich dann frühzeitig töten (ohne übertreibung). Es ist auch nicht so, dass die Ärzte die Medikamente für mich zahlen, ich bin Krankenversichert.

Der jetztige Arzt stellt sich mir gegenüber auch schon mal so in einer mischung zwischen angewidert aggressiv und offensichtlich so freundlich getan als ob an um mich weggzuekeln, weil eine seiner mitarbeiterinnen meint mit mir nicht klar zu kommen (sie sagte es in meiner gegenwart in dritte person über mich zu einer anderen), ich werde nicht mehr als mensch behandelt, sondern wie ein objekt der größten ärgernis, ich ging aber noch hin, weil ich nach mehrmaligem dringenden bitten das rezept für das medikament von dem arzt noch bekam, ich bin ja auch nicht ein reicher privatpatient.

Was kann ich nun machen wenn sich mein jetziger Arzt (der mir früher sehr gut half und den ich bisher sehr schätzte) demnächst auch noch weigert mir das lebensnotwendige Medikament zu verschreiben? Soll ich den Arzt bei der Ärztekammer melden, bei der Krankenversicherung melden oder verklagen? Bis der Gerichtsprozess etc. vollzogen wäre, wäre ich wahrscheinlich auch schon tot oder hätte schon schwere schäden.

Behandlungsfehler, Gesundheit und Medizin, medizinrecht, unterlassene Hilfeleistung

Muss man sich im betreuten wohnen an medikamenten pläne halten bei bestimmten umständen wie einer verordnung?

Ich bin in einem wohmheim und die Medikamente müssen in einem schrank aufbewahrt werden und zu bestimmetn uhrzeiten genommen werden laut hasuordnung. Mann kann sich seine Medikamente mitgeben lassen wenn man vorher bescheidsagt. Nun habe ich eine medikament das laut verordnung des artztes keine bestimmte einahme zeit braucht sondern einfach nur zwei mal täglich zu einer mahlzeit genommen werden muss. Ich hab den abend verpasst und musste sie nachts nehmen aber jz darf ich meine nachtmediaktion erst später nehmen und ich fühle bereits die entzugswirkungen dies ist auch nicht aus medizinischem grund sondern damit man mich noch für den abend eintragen kann. Ich kann auch nicht immer eine mahlzeit zu den zeiten vorbereiten. Nehme ich es ohne mahlzeit ein bekomme ich nebenwirkungen wie durchfall und darm schmerzen. Wie bespreche ich dies am besten mit dem betreuer wie das geregelt wird soweit schies es nich keine sonderregelung gegeben zu haben. Ausserdem frage ich imich ob es rechtlich ok ist eine medikation zu verweigern oder zu regeln trotz der umstände der verordnung vom arzt. Ich will auch meine ernährung regeln und nur essen wenn ich hunger hab das ist dann entweder mittags oder abends. Ich versuche mit einer esstörung umzugehen ich bin adipös. Ich darf die medikamente morgens mitnehmen um sie bei der arbeit zu nehmen und hier nach dem mittag zu der mahlteit oder zum mittagessen und zum abend.

Medizin, Ernährung, Recht, Betreutes Wohnen, Gesundheit und Medizin, medizinrecht, Metformin, Rehabilitation, Sport und Fitness, Entzugserscheinungen, Medikamentenmissbrauch

Dsgvo Verstoß durch Anwaltskanzlei, hab ich Chancen?

Hallo, ich freue mich über Rat bezüglich einer etwas komplizierten Angelegenheit: ein Angestellter Anwalt einer Anwaltskanzlei hatte mir eine Unterlassungserklärung zugesandt, da er einen Arzt vertreten hat, dem ich eine schlechte Bewertung im Internet schrieb. Ich ging auf deren Forderungen ein, weil ich meine Ruhe wollte. In der Unterlassungserklärung an mich haben sie den Fall quasi von vorn bis hinten aus ihrer Perspektive geschildert und dies beinhaltete ca 6 Seiten sehr intime Details über meine Schönheits-Op. Nun zum eigentlichen: dieses Schreiben ging auch an eine unbeteiligte dritte Person, die wie ich auch eine Unterlassungserklärung dieser Kanzlei zugesandt bekam. Sie hatte also auch meine Unterlagen bei sich drin. Da sie sich gegen die Vorwürfe wehren will, hat sie nen Anwalt, dem sie das zeigte und dieser Anwalt informierte mich über die Datenpanne. Er informierte auch die Verantwortliche Kanzlei. Dies ist viele Monate her und ich habe vor 2 Monaten beschlossen, dagegen vorzugehen. Die verantwortliche Anwaltskanzlei hat alle Forderungen meines Anwaltes ignoriert. Mein Anwalt schlägt nun vor : Klage einreichen und Prozesskostenbeihilfe beantragen. Mein Anwalt forderte Geld aufgrund der sehr eklatanten Verstöße aufgrund besonderer personenbezogener Daten, er forderte auch Auskunft, ob dieses Schreiben noch an andere dritte gegangen ist und ob diese Kanzlei dies überhaupt bei der Datenschutzbehörde gemeldet hat.

Bei abgelehntes PKH-Antrag muss ich schließlich zahlen, selbst wenn er bewilligt wird und ich am Ende verliere muss ich zahlen. Sollte ich das einfach ruhen lassen?:/ Ich habe Angst vor den Kosten, kann mir aber auch nicht vorstellen, dass diese Kanzlei so ungeschoren davonkäme

Datenschutz, Recht, Anwalt, Jura, medizinrecht, Anwaltskanzlei, datenschutzverletzung

Ehemalige Hausärztin gibt Patientenakte nicht raus?

Guten Tag,

vor ca einem Jahr hat mich meine Hausärztin rausgeschmissen, weil sie mich zwingen wollte in die Psychiatrie zu gehen. Laut ihr sind alle meine Organschäden psychosomatisch, obwohl ich bereits damals 3 Gutachten von Psychiatern vorlegen konnte, die mich als nicht psychosomatisch erkrankt diagnostizieren. Da ich also nicht gehen wollte, hat sie mich kurzerhand aus der Praxis geschmissen.

Dazu gab sie mir 25 Seiten Befunde mit und meinte, ich solle mir einen anderen Hausarzt suchen, sie wüsste auch nichts as ich habe.

Ich brauchte bereits damals regelmäßig Medikamente und vorerst war kein Hausarzt aufnahmefähig. Das war ihr aber egal.

Nun habe ich seit ca einem halben Jahr wieder eine Hausärztin, die mir auch helfen möchte, allerdings keine Akte von mir hat. Die Befunde konnte ich ihr zwar aushändigen, aber das waren ja längst nicht alle. Sie weiß jetzt also nicht, was wann, wie und wo gemacht wurde und ich als Laie kann ihr auch nicht alles beantworten.

Meine ehemalige Hausärztin meinte sie hätte alles übermittelt, es ist aber bis heute dort nichts angekommen. Nun war ich heute nochmal bei meiner ehemaligen Hausärztin und habe um eine Kopie der Akte und Einsicht gebeten. Meine Hausärztin meinte dann, dass ich kein Recht darauf habe meine Akte zu sehen, dies dürfe nur ein Staatsanwalt und die neue Hausärztin brauche die Akte nicht. Wenn ich meine Akte haben will, soll ich einen Anwalt beauftragen.

Leider habe ich kein Geld für einen Anwalt und im Moment anders zu tun ( Mein Vater liegt auf der Intensivstation und ich bin alleine zu Hause).

Stimmt es, dass wenn man den Arzt wechselt, die Akte nicht übermittelt wird? Darf ich wirklich nicht reinschauen? Laut Paragraph 630 a-g BGB sollte ich dich Einsicht nehmen dürfen. Gründe für die Verweigerung hat sie mir auch keine genannt.

Danke schonmal für eine Lesegeduld.

Recht, Anwalt, Arzt, Gesundheit und Medizin, Hausarzt, medizinrecht, patientenrecht, patientenakte