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Sollte man die Strafmündigkeit senken?

Man hat in letzeter Zeit gehört dass kinder Straftaten begannen haben und straffrei davon gekommen sind, weil sie nicht Strafmündig sind. Kinder wo eine Straftaten wie z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung oder sogar eine schwere Straftat wie z. B, Körperverletzung, Steine werfen auf Autos und Fussgäner oder Schlimeres begangen haben davon kommen, nur weil sie nicht Strafmündig sind und so mit für ihr handeln keine Konsequenzen gibt was ungerecht gegenüber der Opfer ist. Das Kind sollte schon lernen dass es für ein falsches Handeln Konsequensen gibt.

Hier sind ein Paar Beispiele:

Ein 12- und ein 13-jähriges Mädchen haben in Rheinland-Pfalz ein anderes 12-jähriges Mädchen getötet.

Frau ist einer von Gruppe 12- bis 14-Jähriger in Mülheim vergewaltigt worden.

In einem Kinderheim in Wunsiedel in Bayern ist am Dienstagmorgen ein 10 Jahre altes Mädchen tot in ihrem Zimmer aufgefunden worden. Das berichten mehrere Medien. Die traurige Nachricht wurde erst nach der Spurensicherung am Mittwoch bekannt gemacht. Laut dpa stehen zwei Jungen im Alter von 11 Jahren und ein 16-Jähriger im Fokus der Ermittlungen. Medienberichten zufolge sollen die drei Jugendlichen in Gewahrsam genommen worden sein.

Die Angehörige der Opfer würden sich wünschen das die Täter*innen wo nicht Strafmündig sind, aber es wären dass sie für ihr Handeln bestraft werden können. Diese Fälle wären Gründe dafür dass man die Strafmündigkeit senken sollte. Die Frage wäre: Soll die Strafmündigkeit auf 10 Jahre oder 12 Jahre gesenkt werden? Ihr könnt abstimmen.

Ja auf 12 Jahre 77%
Ja auf 10 Jahre 23%
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Sportverein Vertrag widerrufen?

Hallo liebe Community,

ich bin Ende Mai einem Sportverein beigetreten, kann jetzt aber aus zeitgründen nicht mehr zum Training und würd den Vertrag gerne annullieren. Er wurde draußen unterschrieben und da steht nix von Widerrufsfrist drinne. Beim Sepa-Lastschriftmandat steht zwar:

„Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.“

Aber das ist ja was anderes?

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html

Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

Bei dem Link hier hab ich bei Paragraph 356 Punkt (3) folgendes gefunden:

(3) Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat.

Von Widerrufsfrist steht wie gesagt nichts im Vertrag und der Vertrag wurde draußen unterschrieben, also kann ich mit Verweiß auf diesen Paragraphen den Vertrag widerrufen?

Dankeschön für hilffreiche Antworten.

Lg :)

EDIT:

Sportverein war falsch formuliert, es ist eine Person, die selbstständig ist und Kungfu unterrichtet. Damit müsste er doch ein Unternehmer sein:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__14.html

§ 14 Unternehmer

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

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