Zurückerstattung der Rundfunkbeitrag?
Hallo
Ich wohne in einem Studentenwohnheim in einer WG.Wir sind 3 Stundenten und seit einem Jahr zahlen wir doppelt die Rundfunkbeitrag Ich und mein Mitbewohner.Ich habe aber erst jetzt erfahren dass nur eine Person muss pro Wohnung das Rundfunkbeitrag bezahlen.Bekomme Ich oder mein Mitbewohner das Geld was doppelt bezahlt haben zurück oder sollen wir das vergessen.
MfG
2 Antworten
Normalerweise gibt es keine Befreiung in Studentenwohnheimen, weil jedes Zimmer als eigene Wohnung gilt. Aber wenn ihr eine richtige WG in einer Wohnung dort seid, müsste es gehen. Einer von euch beiden Zahlern müsste sich beim Beitragsservice abmelden, das geht auch rückwirkend mit Erstattung.
Das Abmeldeformular findest du hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html. Dabei ist anzugeben, mit welchem Zahler samt dessen Beitragsnummer, man in einer Wohnung wohnt.
Derjenige, der als Zahler übrig bleibt, hat dann einen Ausgleichsanspruch gegen die anderen, so dass bei eurer 3er-WG jeder nur 17,50 € für 3 Monate zahlt.
ihr könnt euch befreien lassen, wenn ihr das allerdings nicht tut gibt es keinen Anspruch an befreiiung, sprich auch kein Geld zurück.