Zurückerstattung der Rundfunkbeitrag?

2 Antworten

Normalerweise gibt es keine Befreiung in Studentenwohnheimen, weil jedes Zimmer als eigene Wohnung gilt. Aber wenn ihr eine richtige WG in einer Wohnung dort seid, müsste es gehen. Einer von euch beiden Zahlern müsste sich beim Beitragsservice abmelden, das geht auch rückwirkend mit Erstattung.

Das Abmeldeformular findest du hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html. Dabei ist anzugeben, mit welchem Zahler samt dessen Beitragsnummer, man in einer Wohnung wohnt.

Derjenige, der als Zahler übrig bleibt, hat dann einen Ausgleichsanspruch gegen die anderen, so dass bei eurer 3er-WG jeder nur 17,50 € für 3 Monate zahlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ihr könnt euch befreien lassen, wenn ihr das allerdings nicht tut gibt es keinen Anspruch an befreiiung, sprich auch kein Geld zurück.