GEZ im Studentenwohnheim fällig ?


30.09.2020, 15:34

4 Antworten

Leider ändert sich durch deine detailiierte Beschreibung nichts an der Beitragspflicht für die einzelnen Zimmer der Studenten bzw. Auszubildenden. Die Idee, dass es sich um Wohngemeinschaften handelt (s. die Antwort von wikifreak), ist leider auch unzutreffend. Die gemeinsame Benutzung von Küche und Bad ist zwar auch das Kennzeichen einer WG. Dort ist aber z. B. nicht für jeden Bewohner ein Briefkasten vorhanden. Auch besteht dort regelmäßig nicht ein Mietvertrag zwischen dem einzelnen Mieter und dem Vermieter für das jeweilige Zimmer. Das ist alles durch zahlreiche Urteile der Verwaltungsgerichte schon entschieden (z. B. VG Gelsenkirchen Urteil v. 18.02.2016 -14 K 3620/14).

Du und dein Kumpel sind also leider jeweils gesondert beitragspflichtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wohngemeinschaften sind nicht vom Rundfunkbeitrag befreit. Die gute Nachricht: Jede WG muss den Rundfunkbeitrag nur einmal zahlen - die 17,50 € könnt ihr euch also teilen. Ob die ganze Etage als einheitliche WG angesehen werden kann, ist nicht ganz eindeutig, aber es spricht schon einiges dafür.

Einer aus der Etage muss sich also beim Beitragsservice anmelden und den Beitrag komplett zahlen. Die anderen in der WG müssen sich auch anmelden, geben bei der Anmeldung aber an, dass für die Wohnung bereits der Beitrag entrichtet wird und geben die Beitragsnummer des zahlenden Bewohners an und zahlen ihren Anteil an denjenigen, der an den Beitragsservice zahlt.

Wenn von euch jemand von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit ist (Bafög), muss es sich auch anmelden und kann für sich selbst eine Befreiung beantragen. Die anderen Mitbewohner profitieren aber von dieser Befreiung nicht. Es funktioniert also nicht, dass sich ein Befreiter anmeldet und die anderen dann dessen Nummer als "Hauptzahler" angeben. Einer MUSS zahlen, es sei denn, alle in der WG sind durch den Bafög-Bezug befreit. Am fairsten ist es, wenn sich nur diejenigen an der Zahlung des Beitrags beteiligen, die sich selbst nicht von der Zahlung befreien lassen können. Dadurch ändert sich natürlich regelmäßig der von den zahlungspflichtigen Bewohnern zu zahlende Anteil. Bei 10 Personen, von denen z.B. 3 wegen Bafög befreit sind, würden sich 7 Bewohner den Rundfunkbeitrag teilen.

Zusammenfassung:

JEDER muss sich anmelden.

Wer sich befreien lassen kann, muss das beantragen und hat eine eigene Beitragsnummer.

Wer sich nicht befreien lassen kann, muss sich auch anmelden (bzw. ummelden) und dabei die Beitragsnummer desjenigen angeben, der in der WG den Rundfunkbeitrag tatsächlich zahlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist

Eine "gemeinsame" Wohnung - hier wohl ein Stockwerk ( da nur eine Klingel für die jeweilige Etage vorhanden ist ) = ein Rundfunkbeitrag, der von den Bewohnern der Etage zu bezahlen ist, welche kein BAB erhalten. Die BAB-Bezieher können sich befreien lassen.