Zu jung?soll ich die Eltern oder so informieren?

5 Antworten

Informiere die Eltern und sie über die Gefahren und Auslöser von Grooming. Weil genau das ist es. Aufklärung ist die beste Waffe gegen sowas.

https://en.m.wikipedia.org/wiki/Sexual_grooming


Sonnenschein905 
Beitragsersteller
 28.06.2025, 19:42

Sie will es.....

chaizy  28.06.2025, 19:47
@Sonnenschein905

Das denkt sie nur. Ich habe das genau so erlebt. Glaub mir, sie wird dir vielleicht jetzt böse sein wenn du jetzt dagegen vorgehst. Aber in spätestens 10 Jahren wird sie dir danken, versprochen. Lass das nicht weiter passieren, bitte. Ich hätte mir gewünscht, jemand hätte etwas getan bevor es zu spät war...

Und btw - ob sie will oder nicht ist egal, das ist nicht ohne Grund gem. StGB als Vergewaltigung zu werten wenn jemand mit unter 14 jährigen schläft. Ganz ehrlich? Geh am besten direkt zur Polizei und sag du willst nen potentiellen Kinderschänder anzeigen. Die ermitteln dann und der Typ wird definitiv verurteilt werden.

Sonnenschein905 
Beitragsersteller
 28.06.2025, 19:50
@chaizy

Was ist dir denn passiert? Kannst mir gerne auch privat schreiben

chaizy  28.06.2025, 19:59
@Sonnenschein905

Als ich 12 war, war mein Freund 15. Dass sogar das total daneben und illegal ist, wusste ich damals noch nicht. Ich machs kurz (tw): Er hat mich vergewaltigt, was mir erst Jahre später bewusst wurde. Nicht nur wegen des Alters, sondern auch tatsächlich. Wäre ich 14 gewesen, hätte ich definitiv gewusst, dass das nicht normal ist und Sex so nicht aussehen sollte.

Dadurch habe ich bis heute Probleme mit meiner Psyche und auch Sexualität. Das ist es einfach nicht wert. Ich wünschte jemand hätte mich damals gepackt und mich aus dem Umfeld komplett rausgeholt.

chaizy  28.06.2025, 20:08
@chaizy

Welche H.renkinder downvoten sowas? Rafft euch alter ich bin hier wahrscheinlich die einzige valide Quelle zu sowas weil ich es erlebt hab. Was geht ab bei euch?

Hi hallo,

wenn Du davon weist dann auf jeden Fall die Eltern des Mädchens informieren. Die können sich dann darum kümmern.
Und den Typen anzeigen, sowas geht ja mal gar nicht.

Gruß Vanni :)


networkarea  28.06.2025, 19:59

Eine Beziehung alleine ist nicht strafbar. Strafbar sind sexuelle Handlungen / Übergriffe - das nur so als Background

chaizy  28.06.2025, 20:04
@networkarea

Doch, jegliche romantische Beziehung, die Dinge wie Küssen mit einschließt, mit unter 14 jährigen ist strafbar. Küsse gelten da als sexuelle Handlung. Und das wird da ja wohl involviert sein, come on.

networkarea  29.06.2025, 16:42
@chaizy

Broski, wären Küsse strafbar als sexuelle Handlung dürften Eltern ihre Kinder nicht küssen, das Gesetz sieht da nämlich keine Ausnahme vor

Du schreibst das Mädchen wäre 11/12 Jahre alt. Das liest sich als wenn du gar nicht das genaue Alter kennst.

Du schreibst sie hätten eine Beziehung? Woran machst du das fest? Vielleicht sind beiden ja auch nur befreundet.

Du kannst nur den Eltern bescheid geben und mehr nicht


Sonnenschein905 
Beitragsersteller
 29.06.2025, 02:15

Kenne die aus der Nachbarschaft und dachte erst auch das wäre "normal" befreundet doch heute am See war es dann eindeutig

Luca16273  29.06.2025, 16:05
@Sonnenschein905

Ja klar, in Öffentlichkeit wo jeder zusehen kann. Logisch macht ja jeder.

Das ist eine Geschichte aus dem Paulaner Garten!

Sonnenschein905 
Beitragsersteller
 29.06.2025, 16:19
@Luca16273

Also ganz in der Öffentlichkeit wo es jeder sehen kann war natürlich nicht.

War ein bisschen abgelegen da

Wenn du dir sicher bist dann, mit deinen Eltern reden und mit der Polizei. Lieber einmal mehr falsch gelegen, als einmal zu wenig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sonnenschein905 
Beitragsersteller
 28.06.2025, 19:41

Es ist sicher

JesJu  28.06.2025, 19:44
@Sonnenschein905

Polizei verständigen sie ist unter 14 das ist so oder so eine Straftat. § 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,

2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,

3. ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

networkarea  29.06.2025, 16:44
@JesJu

Eine reine Beziehung, sogar Küsse, sind nicht strafbar. Ich will das nicht schönreden, aber so ist das Gesetz

Eltern informieren falls möglich