Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Verkehrsrechtschutzversicherung?

4 Antworten

Nein, das zahlt keine nachträglich abgeschlossene Rechtsschutzversicherung.

Wenns um deinen Lappen geht und das der erste gravierende Verstoß ist, versuch einen Deal, gegen ein wesentlich höheres Bußgeld deinen Führerschein zu behalten.

Damit die Versicherung eintritt muss der Versicherungsschutz in aller Regel vor dem zu regulierendem Ereignis gegolten haben.

Zählt das Datum auf dem Bußgeldbescheid bzw. des Anhörungsbogens oder der Zeitpunkt des Fotos um darüber zu entscheiden, ob die Versicherung den Fall nun mit abdeckt oder nicht?

Relevant ist der Tag an dem du geblitzt wurdest.

Für den Fall, dass mir Fahrverbot droht, brauche ich einen Anwalt da ich beruflich auf den Lappen angewiesen bin.

Wobei hier ein Richter auch darauf verweisen kann und wohl auch wird dass du dein Fahrverbot in den Urlaub legen kannst oder vorrübergehend Innendienst machst oder einen Fahrer engagierst.

Laut Bußgeldkatalog definitiv einen Punkt wert und eventuell sogar (>25 km/h) einen Monat Fahrverbot.

Das gieft dann wenn es sich um zwei Übertretungen mit mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt. Wenn man auf seinen Führerschein angewiesen ist sollte man entsprechend besonders umsichtig fahren.

Weder noch. Eine RSV hat immer Karenzzeit. Versicherung ist das einzige Produkt,daß man nicht kaufen kann,wenn man es braucht,man muß es vorher haben.

Du kannst keine rückwirkende Versicherung abschließen.