Zeitarbeit, Vertrag und Tarif?

1 Antwort

Nach lediglich 6 Wochen ununterbrochener Tätigkeit in einem Entleihbetrieb mit Branchentarif ( hier "Metall" ) hast Du als Leiharbeiter-/in leider noch keinen Anspruch auf einen "Branchenzuschlag" oder gar "Equal Pay" durch Deine Leihbude .

Die ersten ( m.W. ) mindestens ( 3 ) - 6 Monate mußt Du in solch einem tarifgebundenen Entleihbetrieb daher erst mal mit dem "Haustarif" Deiner Leihbude vorlieb nehmen .

Am "Haustarif" der Leihbude ( meist BAP oder IGZ ) ihrerseits kann und wird sich auch nicht eher etwas ändern , wie der allgemein gesetzliche Mindestlohn nicht rechtswirksam auf die versprochenen 12 Euro angehoben wurde vom Gesetzgeber , und IGZ / BAP da nicht selber nachziehen .

Wuppi479 
Fragesteller
 20.01.2022, 18:03

Danke für ihren Antwort. Ich habe noch eine letzte Frage. Mein Vorgesetzter bei der Arbeit sagte, dass bei meiner Samstagsarbeit eine gewisse Barzulage als Zuschuss gewährt wurde, er gab sogar an, diese Gebühr an die Zeitarbeitsfirma abzuführen. Wenn ich die Zeitarbeitsfirma frage, sagen sie, dass wir es nicht wissen, und wenn das Geld von der Firma zu uns kommt, geben wir es Ihnen. Ich schätze, sie werden das Geld nicht geben, und so geben sie eine vorläufige Antwort. Wie ist das System nach diesem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz rechtlich verfügbar?

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verreisterNutzer  20.01.2022, 18:33
@Wuppi479

Leihbuden wirtschaften leider nicht ganz so selten tatsächlich gerne mal in ihre eigenen Taschen .

Für Dich ist rechtlich durchsetzbar hier leider erst mal nur der Inhalt Deines eigenen Vertrages mit Deiner Leihbude rechtlich bindend . Wenn der nach DGB/BAP oder IGZ läuft , hast Du allerdings neben Deinem "Kurzvertrag" als ausgehändigtes Exemplar durchaus jederzeit das Recht , Dir von Deiner Leihbude auch doe entsprechenden Rahmen- / Mantel- oder Ergänzungsbestimmungen zur Einlesung von Deiner Leihbude vorlegen zu lassen .

Aber leider hast Du auch da dann normalerweise nur Rechtsanspruch darauf , was Dein Arbeits- / und / oder Tarifvertrag mit Deiner Leihbude dazu konkret benennt . Was der Entleihbetrieb an die Leihbude zahlt für Dich , ist ansonsten leider für Dich nicht "angreifbar" .

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