Nach lediglich 6 Wochen ununterbrochener Tätigkeit in einem Entleihbetrieb mit Branchentarif ( hier "Metall" ) hast Du als Leiharbeiter-/in leider noch keinen Anspruch auf einen "Branchenzuschlag" oder gar "Equal Pay" durch Deine Leihbude .

Die ersten ( m.W. ) mindestens ( 3 ) - 6 Monate mußt Du in solch einem tarifgebundenen Entleihbetrieb daher erst mal mit dem "Haustarif" Deiner Leihbude vorlieb nehmen .

Am "Haustarif" der Leihbude ( meist BAP oder IGZ ) ihrerseits kann und wird sich auch nicht eher etwas ändern , wie der allgemein gesetzliche Mindestlohn nicht rechtswirksam auf die versprochenen 12 Euro angehoben wurde vom Gesetzgeber , und IGZ / BAP da nicht selber nachziehen .

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