Zählt meine Verlobte rechtlich als mein Lebenspartner?

9 Antworten

Das kommt ganz auf die lokale Rechtsverordnung an, in Baden- Württemberg zum Beispiel, steht in der Rechtsverordnung, dass sich "Paare" auch weiterhin treffen dürfen, es braucht hier also keine Verlobung, sondern Freundin oder Freund sein genügt.

Das wäre mir neu.

Deine Verlobte dürfte nicht mal ohne Vollmacht Auskunft über Dich bekommen, wärst Du im Krankenhaus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – seit vielen Jahren glücklich vergeben

selbst wenn du deine Verlobte besuchen könntest, würde ich es nicht machen, denn du weißt nicht mit wem Sie in Kontakt kam etc. also kann das Risiko einer Ansteckung hoch sein, und die Sperre gilt ja erstmal nur für 2 Wochen dann kann es eigentlich nicht so schwer sein sich auch dran zu halten

Ja, ist sogar im Gesetz festgelegt.

Lilalolo6799 
Fragesteller
 21.03.2020, 10:26

Kannst du mir den Gesetzestext zeigen ?

lg

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Bergfex49  21.03.2020, 11:26
@Lilalolo6799

Hallo, den Begriff Lebenspartner kenne ich rechtlich nur aus dem Lebenspartnerschaftsgesetz, das gleichgeschlechtliche Partnerschaften quasi der Ehe gleichstellt;

die Verlobung ist nach BGB das Versprechen der Ehe und hat, ausser in der rechtlichen Beziehung der beiden Verlobten zueinander und den Zeugnisverweigerungsrechten im Straf- und Zivilrecht keine mir bekannte Auswirkung auf irgendwelche andere Rechtsverhältnisse;

letztendlich lockere Verbindungen zweier Personen gleich welchen Geschlechtes wären mE besser unter dem Begriff Lebensgefährte definiert, um sie von dem Begriff Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz abzugrenzen;

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Christian Solmecke (Anwalt) hat gestern in seinem Youtube Stream die Frage beantwortet, dass die Freundin auch als Lebenspartner gelte.

nanfxD  21.03.2020, 10:39

na wenn er das sagt 🙄

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