Zählt das beabsichtigte pfeifen mit einer Driller Pfeife 10cm neben einem Ohr einens Mitschülers als Körperverletzung?
Und zwar,
Heute hat eine Lehrerin beabsichtigt, unerwartet 10cm entfernt von seinem Ohr mit einer Driller Pfeife gepfiffen, um ihn vermutlich zum erstillen zu bringen, weil er laut war. Sie hat dies auch weiterhin angedroht nochmal zu machen wenn man halt nicht leise ist. Und jetzt ist meine Frage ob dies zu Körperverletzung zählt und was der Mitschüler jetzt gegen die Lehrerin tunt könnte?
Ich bedanke mich jetzt schonmal für eure Antworten.
LG
4 Antworten
das ist schon mal für mich fahrlässige absichtliche Körperverletzung da können dauerhafte Schäden am Ohr oder im Ohr entstehen und so eine Lehrerin ganz ehrlich ist für diese Schule nicht mehr tragbar die würde ich als Zuladung sofort rauswerfen und zwar von jetzt auf gleich fristlos entlassen das ist meine Meinung weißt du geht das überhaupt nicht, die ist wohl nicht mehr ganz frisch, also wenn ich das schon lese dann werde ich sauer ganz ehrlich also sowas soll sich diese Schüler und erst recht die Eltern nicht gefallen lassen und sofort eine Anzeige erstatten wegen Körperverletzung ganz einfach wenn das ein Lehrer oder eine Lehrerin bei meinem Sohn machen würde dann kann ich bösartig werden auch aber wie, für mich hat die ihren Beruf total verfehlt
ja der Schüler soll sofort zu seinen Eltern gehen es ihnen sagen und sofort zur Schulleitung gehen und ich würde sofort eine Anzeige erstatten wirklich weil ich konnte das fast gar nicht glauben was ich da gelesen habe sicher es stimmt aber das hätte sie bei meinem Sohn nicht machen dürfen oder bei einem anderen Kind oder sonst wo, ich möchte mal wissen wer der alle Lichter ausgeblasen haben, bei sowas ist absolut untragbar als Lehrerin und die will pädagogisch die Schuld sein ja aber nicht auf diesem Planeten hier
Ja ich wollte schreiben pädagogisch geschult sein, weil ich habe rein gesprochen pädagogisch die Schuld das war falsch und zum Bearbeiten was dann schon zu spät, ich hoffe dass der Junge keinen Hörschaden bekommen hat und selbst wenn nicht auf gar keinen Fall sich das bieten lassen, weil sonst denkt sie aha ich kann machen was ich will nein nein so nicht, sowas hat sich als Lehrerin bei mir für immer disqualifiziert
Dadurch können durchaus Schäden am Ohr entstehen. Von daher kann das Körperverletzung sein.
was der Mitschüler jetzt gegen die Lehrerin tunt könnte?
Der Schulleitung melden.
Theoretisch kannst du alles mögliche anzeigen, es fragt sich nur, ob das Sinn macht. Ihr würde den Weg über die Schulleitung gehen.
Wieso macht es kein Sinn, Disziplinarverfahren macht schon Sinn.
Er könnte die Lehrerin anzeigen.
Oder in Zukunft einfach wie alle anderen Schüler (die es auch geschafft haben) am Unterricht passend teilzunehmen. Scheint ihm aber schwer zu fallen...
Nein tut es ihm nicht, er ist normalerweise sehr ruhig und das war eher das erste Mal. Die Pfeife hat sie neu
Glaube ich irgendwie nicht. Aber weiß hier niemand.
Vielleicht könnte ein Elterngespräch helfen.
Wie gesagt, kann ich nicht beurteilen, ich bilde mir meine Meinung nur auf Basis der gegebenen Infos.
Ja, dein "Kumpel" kann die lehrerin anzeigen.
Oder es wäre ein Eltern - Lehrergespräch vielleicht die bessere Alternative, sofern er da überhaupt ein Fass aufmachen möchte....
Warum zum Geier wollt ihr hier immer gleich anzeigen. Solche Dinge löst man direkt im Gespräch und auch mit GEGENSEITIGEM RESPEKT!
Will ich nicht. Grundsätzlich kann jeder jeden anzeigen. Was draus wird entscheidet das Gericht :)
Warum man einen solchen Kommentar negativ bewerten muss, entzieht sich meinem Verständnis.
Ist es nicht so das man nicht immer gleich mit der größten Keule drohen sollte sondern sich bemühen die Dinge vernünftig im Gespräch zu klären!?
Und .. Gegenseitiger Respekt... wäre das nichts, für uns alle, gerade auch hier?!
Ich bewerte hier keine Kommentare, es ist mir völlig schnuppe. Da musst dich bei Anderen beschweren.
Meine Antwort war faktisch korrekt. Und da die Frage war, ob man die Lehrkraft anzeigen könnte (Körperverletzung ist eben ein rechtlicher Begriff), ist "Ja, er kann sie anzeigen" einfach nur richtig....
Da hast du recht, ich meinte auch nicht dich im Besondern und auch nicht als Beschwerde, sondern als Denkansatz. Gerade solch eine Frage bzw. Vorkommnis wäre doch eine gute Gelegenheit mal komplexer auf die Dinge zu schauen.
Und es würde mich echt interessieren warum man solche Aussage negativ bewerten muss.
So oder so, einen schönen Tag noch! :)
Ja find ich schon.
Ich bin voll und ganz deiner Meinung 👍