Wucher auf Willhaben Zeit nehmen, strafbar?

1 Antwort

Ist sowas denn Strafbar? Denn man bekämpft ja gleichem mit gleichem oder? Also Bodenbelag mit Bodenbelag, wenn ich es so umschreiben kann.

Nein, eigentlich nicht.

Es muss jeder selbst wissen wann er was zu welchem Preis kauft und bei einer Spielekonsole ist der Kaufvertrag nicht mal nichtig wegen Wucher, weil der Käufer sich nicht in einer Notlage befindet und die nicht ausgenutzt wird. Auch eine beeinträchtigung des Urteilsvermögens, Willensschwäche oder Unerfahrenheit kommt hier m.E. nicht in Betracht, da man die Preise für eine Spielekonsole vielfach nachschlagen kann und vermutlich auch nicht über Art und Qualität der Konsole getäuscht wird.

Du hingegen schließt halt eine Reihe von Kaufverträgen ab, aus denen man auf Erfüllung klagen könnte. Auch wenn du nicht erscheinst bist du vertraglich verpflichtet die Ware abzunehmen und den Kaufpreis zu bezahlen. Das kann man gerichtlich geltend machen und, wie gesagt, eine Nichtigkeit aufgrund von Wucher ergibt sich hier m.E. auch nicht, weil der § 138 (2) BGB das nicht vorsieht. Eine Nichtigkeit ergibt sich auch nicht aus § 116 (1) BGB, in meinen Augen auch nicht aus dem gesetzlichen Verbot § 134 BGB. Du kannst den Vertrag evtl. widerrufen aber nur innerhalb einer bestimmten Frist und im Falle einer Anfechtung müsstest du dem Verkäufer den Vertrauensschaden ersetzen, zumal ich hier auch keinen Anfechtungsgrund sehe, da du eben aus purer Bösartigkeit gehandelt hast.

Kurz gesagt... da können theoretisch berechtigte Klagen kommen, aus denen du dann im Endeffekt zur Zahlung von vollkommen überhöhten Preisen verurteilt wirst. ABER du bekommst immerhin viele unnütze Spielekonsolen.

Wenn du keinen Kaufvertrag schließt, dann ist die ganze Sache auch relativ unproblematisch... OB du wiederum einen Schließt kann der Laie meist nicht beurteilen, dementsprechend wäre ich vorsichtig. und wäre ich der Verkäufer würde ich auch nicht rausfahren und dir die Konsole zeigen AUSSER es besteht ein wirksamer Kaufvertrag (also Angebot und Annahme egal auf welche Art und Weise (Das geht AUCH im Chat von EBAY) oder die ganze Sache ist für mich nicht allzu aufwändig.

Kurz gesagt... entweder du verpflichtest dich zur Kaufpreiszahlung oder du machst dem Verkäufer keinen ernstzunehmenden Stress und verschwendest dementsprechend auch nur deine Zeit.

USER92W838 
Fragesteller
 14.11.2021, 18:29

Kaufvertrag? Wer hat was von Kaufverttag gesagt? Ich mache doch immer klar, dass ich mir die Ps5 ANSCHAUEN will, und dann entscheiden will, ob ich SIE kaufe oder nicht. Somit ist ja nie ein Vertrag zustande gekommen.

Mfg

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BeviBaby  14.11.2021, 18:32
@USER92W838

Du musst nicht in Großbuchstaben schreiben, vor allem dann nicht wenn die Großschreibung keinen Mehrwert besitzt.

Und wie gesagt... wenn sich jemand auf sowas einlässt, dann bereitest du ihm keine wirklichen Probleme oder sowas in der Art.

Und natürlich kommt es auch drauf an wie der Chatverlauf ist. Es kann sehr wohl sein, dass es zu einem KV kommt ohne dass du es merkst, einfach weil du dich mit der Materie nicht auskennst.

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