Käufer passt Artikel nicht und will das Geld hinter - Privatverkauf?

3 Antworten

Garantie können Sie als privater Verkäufer ausschließen so viel Sie möchten - das hat Null Effekt da Sie von vornherein keine Garantie gewähren können.

Falls sie die GEWÄHRLEISTUNG ausgeschlossen haben, so muss der verkaufte Artikel dennoch der Beschreibung entsprechen.

Laut der neuen eu verordnung muss man bei jeden privatverkauf angeben das die Garitie und gewährleistungspflicht wegfallen.

Wie sie es dem Käufer mitteilen ist egal. Der Käufer muss aber laut BGB dies in Kenntnis nehmen können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Ratefuchs007  18.05.2022, 09:19
Laut der neuen eu verordnung...

Die hast Du gelesen?

Klicken: Ebay und das neue EU-Recht

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GiRe1998  18.05.2022, 09:25
@GiRe1998

Aber so wie es klingt, haben sie mein oberen text nicht verstanden. Wichtig zu wissen ist, das der käufer mitgeteilt bekommt das der Verkäufer keine Garantie gibt. Sonst hat der Käufer bei einem online kauf das Recht auf Rückerstattung.

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Ratefuchs007  18.05.2022, 09:50
@GiRe1998
... das der Verkäufer keine Garantie gibt....

Seufz...

Sorry, aber Du hast nichts, aber auch gar nichts verstanden:

Der Verkäufer muss die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ausschließen, nicht die "Garantie".

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Grinzz  18.05.2022, 09:30
Laut der neuen eu verordnung muss man bei jeden privatverkauf angeben das die Garitie und gewährleistungspflicht wegfallen.

Und wenn nicht? Vertrag ungültig, der Verkäufer wird zuerst öffentlich geächtet und auf dem Marktplatz mit faulen Tomaten beworfen und anschließend exkommuniziert. Steht vermutlich in derselben EU-Verordnung drin, oder? 😜

Spaß beiseite: Das ist leider völliger Blödsinn! Weder gibt es insoweit eine "neue" Verordnung, noch handelt es sich um eine "EU-Verordnung", sondern einfach um deutsches Recht. Es besteht auch keine Pflicht irgendetwas auszuschließen, sondern nur eine Möglichkeit dazu.

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GiRe1998  18.05.2022, 09:36
@Grinzz

Ja eine pflicht gibt es nicht, aber wenn der Privatverkäufer aus sicherer seite ist, macht man das.

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NonNam  18.05.2022, 11:28
@GiRe1998

Eher nicht. Garantie muss sowieso niemand geben. Und wenn dieser Ausschluss mehrfach verwendet wird, wird er zur AGB. Mit all den Konsequenzen daraus. Ein wirksamer Hafungsausschluss sieht anders aus.

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Da hast du recht, du musst den Artikel nicht zurück nehmen

Grinzz  18.05.2022, 09:31

Erstaunlich, dass du bei so wenig Sachverhalt schon eine abschließende Antwort geben kannst. Kannst du mir den Trick verraten? Kirstallkugel? Visionen? Kontakt zu Gott? 😉

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niklassr  18.05.2022, 09:36
@Grinzz

Bei einem eBay Privatverkauf muss der private Anbieter zwar kein Widerrufsrecht einräumen oder gar laut Fernabsatzgesetz für gewerbliche Verkäufer eine Gewährleistung anbieten, doch er ist zu einer Mängelhaftung laut BGB § 438 verpflichtet. Das bedeutet, dass der angebotene Artikel bei Übergabe frei von Mängeln ist.

Oben wurde erklärt, dass die Käuferin sagt es würden Mängel vorliegen, was aber laut dem Fragesteller so nicht stimmt.

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Grinzz  18.05.2022, 09:55
@niklassr

Die Käuferin bewertet den Zustand des Artikels aber offenbar ganz anders. Und diese hat den Artikel vorliegen, der Fragesteller nicht. Er kann sich nur auf seine Erinnerung berufen. Ohne den Artikel zu kennen, lässt sich daher mE nicht einschätzen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

P.S. Ein Fernabsatzgesetz gibt es schon seit 20 Jahren nicht mehr 😉

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